Beitragsbemessungsgrenzen 2011
Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der allgemeinen Rentenversicherung werden - nach gegenwärtigem Planungsstand - im kommenden Jahr voraussichtlich 5.500 Euro im Westen (unverändert) und 4.850 Euro (+ 200 Euro) im Osten betragen. Das geht aus dem Entwurf des Haushaltsplanes der Deutschen Rentenversicherung Bund für das Haushaltsjahr 2011 hervor, dem die wirtschaftlichen Eckwerte des Schätzerkreises der gesetzlichen Rentenversicherung zu Grunde liegen.
Ursache für die deutliche Anhebung der ostdeutschen Bemessungsgrenze ist eine Revision der dortigen Lohnentwicklung durch das Statistische Bundesamt. Die genannten Bemessungsgrenzen haben auch für die Bundesagentur für Arbeit Gültigkeit.
Die endgültige Höhe der Beitragsbemessungsgrenzen in West- und Ostdeutschland wird der Gesetzgeber im Herbst in der "Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011" festlegen.
Quelle : BDA online 1.Juli 2010
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