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Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011- Probleme mit dem Eintrag "AGS"

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Fangen Arbeitnehmer im Jahr 2011 neu an zu arbeiten und haben keine Lohnsteuerkarte 2010, müssen sie sich eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011" bei ihrem Finanzamt holen. Diese Bescheinigung enthält alle Daten, die bisher auf der Lohnsteuerkarte standen, auch den "AGS" (all-gemeiner Gemeindeschlüssel). In der Lohnsteuerbescheinigung muss der AGS eingegeben werden und ist daher in den EDV-Systemen ein Zwangsfeld.

Von diversen Teilnehmern der Jahreswechselseminare in unserem Haus haben wir erfahren, dass die Finanzämter den AGS nicht eintragen, das sie ihn nicht kennen. Von der Elsterleitung wurden die Referenten darüber informiert, dass diese Vorgehensweise der Finanzämter nicht richtig ist und die Arbeitgeber auf dem AGS bestehen sollen bzw. müssen. Finanzämter die sich weigern den AGS einzutragen werden von der Elsterprojektleitung angesprochen.

 

Alexander Enderes, Beratung Entgeltabrechnung, Darmstadt

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