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Betriebliche Altersvorsorge: Was Arbeitnehmer beim Jobwechsel beachten sollten

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Die betriebliche Altersvorsorge - kurz bAV - ist für Arbeitnehmer aufgrund der staatlichen Förderung eine attraktive Möglichkeit, zusätzlich für die Rente vorzusorgen. Steht ein Jobwechsel an, kann die bAV sogar zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Lassen sich Arbeitnehmer beispielsweise einen Teil ihres Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln, sparen sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.Bei der Entgeltumwandlung zieht der Arbeitgeber die Beiträge direkt vom Bruttolohn ab. Da das Bruttogehalt reduziert wird, fallen automatisch weniger Steuern und Abgaben an, der Arbeitnehmer zahlt effektiv weniger als den eingezahlten Beitrag aus dem eigenen Geldbeutel.

 

Doch was geschieht wenn ein Jobwechsel und damit ein "Umzug" der betrieblichen Altersvorsorge bevor steht? Vorsorge-Expertin Silke Barth gibt Tipps, wie man auch beim neuen Arbeitgeber von den Vorteilen profitieren kann.

 

Tipp 1: Die Rente zum neuen Arbeitgeber mitnehmen

 

Bei den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds haben Sie sogar einen Rechtsanspruch darauf. Hierbei kann der neue Arbeitgeber entscheiden, ob er

   - die bestehende bAV unverändert übernimmt oder

   - das Guthaben auf einen neuen Anbieter überträgt oder sogar

   - in eine andere Form der bAV überträgt.

 

Tipp 2: Konditionen und Umsetzung mit dem neuen Arbeitgeber klären

 

Wichtig ist: Bereits während der Gehaltsverhandlung das Thema ansprechen. Zu welchen Konditionen und in welcher Form wird die bestehende bAV vom neuen Arbeitgeber übernommen?

Tipp 3: Vor- und Nachteile der neuen bAV abwägen

 

Grundsätzlich sollte man die Vorteile der bAV auch beim neuen Arbeitgeber nutzen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dabei sinnvoll sein, sich gegen eine Übertragung der alten bAV zu entscheiden, wenn etwa der neuen bAV bestimmte - für den Arbeitnehmer wichtige - Leistungsmerkmale, wie z.B. Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenen-Schutz fehlen. Dann empfiehlt es sich, den alten Vertrag mit privaten Mitteln fortzuführen und zusätzlich in die bAV des neuen Arbeitgebers einzusteigen.

 

Tipp 4: Mehr Flexibilität durch Vorsorgemix

 

Die betriebliche Altersvorsorge ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die gesetzliche Rente aufzustocken. So können Vorsorgesparer beispielsweise mit der Riester-Rente von der staatlichen Förderung und zusätzlichen Steuervorteilen profitieren.
 
Quelle: Pressemitteilung cosmosdirekt
Claudia Ehrenfeuchter, Text und Recht
 
 
 
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