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Elektronische Entgeltbescheinigung ist ab Juli Pflicht

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War bis zum 30. Juni 2011 die Übermittlung der Entgeltbescheinigung (Verdienstbescheinigung) für die Berechnung von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld oder anderer vergleichbarer Sozialleistungen als Übergangslösung noch in Papierform möglich, ist diese seit dem 1. Juli 2011 von den Arbeitgebern ausschließlich auf dem elektronischen Weg an die Krankenkassen zu senden. Analog dem elektronischen Beitragsnachweis- und Meldeverfahren gilt diese Regelung für alle Krankenkassen gleichermaßen. Ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich.

Die Datenannahmestellen der Krankenkassen fungieren als Annahme- und Weiterleitungsstellen für alle per Datenaustausch übertragenen Entgeltbescheinigungen: Datensätze für die Renten- und Unfallversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit können vom Arbeitgeber in einer Datei mit dem Datensatz für die Krankenkasse versendet werden. Die Datenübermittlung erfolgt an die Datenannahmestelle der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse. Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer wählt der Arbeitgeber eine Datenannahmestelle einer gesetzlichen Krankenkasse aus, an die er die Daten sendet.

 

Sichere Datenübermittlung

 

Die maschinelle Übermittlung der Entgeltbescheinigung darf nur durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass die Angaben zum Arbeitnehmer und die Höhe der Entgelte aus maschinell geführten Lohn- und Gehaltsunterlagen hervorgehen. Darüber hinaus ist die Übermittlung auch mit systemgeprüften Ausfüllhilfen, zum Beispiel „sv.net“, möglich.

 

AOK Praxis aktuell Juli 2011

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