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Insolvenzgeldumlage 2012

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Aufgrund der sehr hohen Umlage im Jahr 2010 und zurückgehender Insolvenzen wurde die Insolvenzgeldumlage 2011 auf 0,0% festgelegt. Das Finanzpolster kommt wieder in den normalen Bereich und die Bundesregierung hat am 14.10.2011 den Entwurf der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012 ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2012 beträgt 0,04 Prozent.

Bei der Festlegung des Umlagesatzes geht die Bundesregierung davon aus, dass die Aufwendungen für das Insolvenzgeld im Jahr 2012 in etwa der des Jahres 2011 entsprechen werden. Es werden für das Jahr 2012 Ausgaben für Insolvenzgeld von 780 Millionen Euro erwartet.

 

Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass noch ein Überschuss von 460 Millionen Euro aus dem Jahr 2010 besteht, der 2012 in die Berechnung aufgenommen wurde, so dass noch 320 Millionen zu finanzieren sind. Für das Jahr 2012 wird mit einer Bruttolohnsumme von 821,5 Milliarden Euro gerechnet und somit ist ein Umlagesatz von 0.04 % ausreichend.

 

Alexander Enderes, Berater Entgeltabrechnung, Darmstadt

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