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Krankenversicherung bei unwiderruflicher Freistellung

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Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkasse hat die BDA über die Verwendung des ermäßigten Beitragssatzes bei einer unwiderruflichen Freistellung unterrichtet und gebeten, diese Inforamtion an die Arbeitgeber weiterzuleiten.

Wie bei der Altersteilzeit darf der ermäßigte Beitragssatz zur KV nur verwendet werden, wenn nach der Freistellung keine weitere Beschäftigung aufgenommen wird. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Krankengeld hat. Dies hat zur Folge, dass bei Krankheit in der Freistellungsphase das Entgelt weiter gezahlt werden muss. Wenn aber aufgrund der Freistellungsvereinbarung nach einer Krankheitsdauer von 42 Tagen die Entgeltfortzahlung enden soll, ist der allgemeine Beitragssatz zu verwenden.

 

Alexander Enderes, Berater Entgeltabrechnung, Darmstadt

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