Lohnsteuerbescheinigung 2010 - SteuerID oder eTIN ?
Mit der Lohnsteuerkarte 2010 sollte jeder Arbeitnehmer die für ihn gültige SteuerID bekommen und diese seinem Arbeitgeber mitteilen. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass nicht alle Arbeitnehmer die SteuerID mitgeteilt bekommen haben.
Weiterhin ist die manuelle Erfassung der SteuerID sehr fehleranfällig, denn es ist nicht möglich aufgrund von Plausibilitäten die Korrektheit der eingegebnen Nummer zu prüfen.
Der § 41b Abs. 2 EStG sieht vor, dass der nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifizierte Arbeitgeber die SteuerID im Jahr 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben kann.
Nach jüngster Auskunft der Finanzverwaltung
- wird dieses automatisierte Anfrageverfahren zur elektronischen Ersterfassung voraussichtlich ab März 2010 zur Verfügung stehen,
- wird die Verwendung der SteuerID erst ab Ende November 2010 pflichtig werden und
- kann bis dahin wie bisher die eTIN als Zuordnungsmerkmal verwendet werden.
Dadurch haben Arbeitgeber die Möglichkeit, das maschinelle Anfrageverfahren zwischen März und November 2010 zu nutzen. Eine manuelle Erfassung der Daten erübrigt sich damit.
Keine neue Lohnsteuer
Zudem ist zu beachten, dass es für das Jahr 2011 keine neue Lohnsteuerkarte (LStK) geben wird. Die LStK 2010 gilt auch für das Jahr 2011 und darf daher nicht vernichtet werden, da sie insbesondere bei einem Arbeitgeberwechsel benötigt wird. Alle Einträge der LStK gelten auch im Jahr 2011 weiter - dies gilt auch für Freibeträge. Nur im Falle der Beantragung einer Änderung durch den Arbeitnehmer beim Finanzamt bekommt der Arbeitnehmer eine geänderte LStK in Form eines DINA4-Papiers, welches er dann seinem Arbeitgeber vorlegen muss. Dies wird aber für den größten Teil der Arbeitnehmer nicht erforderlich sein.
Lohn und Gehalt, Dezember 2009
Quelle: BDA Rundschreiben v. 09.10.2009