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Lohnsteuerbescheinigung 2010

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Das Bundesministerium für Finanzen hat die für 2010 gültige Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht. Gegenüber dem Jahr 2009 ergeben sich folgende Änderungen:

· Zeile 2 = Wegfall Großbuchstabe „B“

 

· ehemalige Zeile 25 = aufgrund des Bürgerentlastungsgesetz müssen die einzelnen Arbeitnehmerbeiträge einzeln bescheinigt werden. Hierfür werden neue Zeilen eingeführt:

o Zeile 25 = gesetzliche Krankenversicherung

o Zeile 26 = soziale Pflegeversicherung

o Zeile 27 = Arbeitslosenversicherung

o Zeile 28 = nachgewiesen Beiträge zur privaten KV und PV

 

· die Zeilen 27, 28 , 29, 30 auf den Jahr 2009 verschieben sich in die Zeilen 29, 30, 31, 32

 

· ehemalige Zeile 26 wird zur Zeile 33

 

· auf der linken Seite ist bei Steuerklasse zusätzlich ein evtl. vorhandener Faktor einzutragen.

 

Wie bisher üblich dürfen in den Zeilen 25 bis 28 keine Beiträge bescheinigt werden, die auf einem steuerfreien Bezug beruhen. Ist der Bezug pauschal versteuert worden und müssen dafür Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden (z.B. §37b Abs. 2, § 40b ESTG) sind diese Beiträge zu bescheinigen.

 

In Zeile 28 dürfen nur die Beiträge bescheinigt werden, die den Vorgaben des Bürgerentlastungsgesetzes entsprechen, also zur Basisabsicherung dienen.

Weitere Einzelheiten können dem BMF-Schreiben vom 27.8.09 entnommen werden.

Alexander Enderes, Berater Entgeltabrechnung, Darmstadt

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