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Pauschalierung der Lohnsteuer für Belohnungsessen; Incentive-Reisen, VIP-Logen und ähnliche Sachbezüge: Aufmerksamkeiten an Geschäftsfreunde

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Bei Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde besteht eine Pauschalierungsmöglichkeit mit 30 Prozent.

Bei Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde kann eine Pauschalierung der Einkommenssteuer mit 30% vorgenommen werden, wenn

  • betrieblich veranlasste Zuwendungen zusätzlich zur vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden oder
  • es sich um ein Geschenk handelt.

Die vorstehende Pauschalierungsmöglichkeit mit 30% gilt entsprechend für steuerpflichtige Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer des Zuwendenden.

 

Aufmerksamkeiten in Form von Sachzuwendungen an eigene Arbeitnehmer bis zu einem Wert von 40 € anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses des Arbeitnehmers (z.B. Geburtstag) sind allerdings nicht steuerpflichtig und werden daher in die vorstehende Pauschalierung nicht mit einbezogen. Dies gilt entsprechend für Sachzuwendungen bis zu 40 € anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses eines Geschäftsfreundes.

 

Beispiel A
Unternehmer A wendet für die Geschenke an seine Geschäftsfreunde die Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen mit 30% (§ 37b Abs. 1 EStG) an. Zum 50. Geburtstag seines Geschäftsfreundes B lässt er diesem ein Präsentpaket in Höhe von 39,27 € brutto zukommen.
Diese Sachzuwendung ist nicht in die Pauschalbesteuerung mit 30% (§ 37b Abs. 1 EStG) einzubeziehen, da es sich um eine Aufmerksamkeit bis zu 40 € anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (Geburtstag) des Geschäftsfreundes B handelt (sinngemäße Anwendung von R 19.6 Abs. 1 LStR). A kann zudem den Nettowert der Zuwendung (= 33 €) als Betriebsausgabe abziehen, da die Freigrenze für Geschenke von 35 € (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG) nicht überschritten ist, und ist hinsichtlich der Umsatzsteuer von 6,27 € zum Vorsteuerabzug berechtigt.

 

Beispiel B
Wie Beispiel A. Unternehmer A wendet das Präsentpaket seinem Geschäftsfreund B zu Weihnachten zu.
Diese Sachzuwendung ist in die Pauschalbesteuerung mit 30% (§ 37b Abs. 1 EStG) mit einzubeziehen, da es sich nicht um eine Aufmerksamkeit bis zu 40 € anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses des Geschäftsfreundes B handelt.

(R 19.6 LStR, die bezogen auf § 37b EStG auch für Geschäftsfreunde angewendet wird)

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