PKW-Diebstahl auf Dienstfahrt als Werbungskosten?
Nach der Neuregelung zur Entfernungspauschale können auch Unfallkosten wieder als Werbungskosten abgezogen werden. Das soll nach Ansicht der Finanzverwaltung aber nicht für den KFZ-Klau während der Arbeitszeit gelten (BMF-Schreiben v. 31.08.2009, BStBl 2009 I S. 891).
Anders die BFH-Rechtsprechung, die außergewöhnliche PKW-Schäden für absetzbar hält (z. B. BFH in BStBl 2007 II S. 762). Dazu zählen namhafte Lohnsteuerrechtler auch den Diebstahl. Deshalb sollte gegen nachteilige Bescheide Einspruch eingelegt werden.
Quelle: www.bdl-online.de
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