Rentenversicherungsbericht 2013
Das Bundeskabinett hat am 20.11.2013 den Rentenversicherungsbericht 2013 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt. Er beschreibt auf Grundlage von Modellrechnungen und auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechtslage insbesondere die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren.
Das Bundeskabinett hat am 20.11.2013 den Rentenversicherungsbericht 2013 beschlossen. Der Ren-tenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt. Er beschreibt auf Grundlage von Modellrechnungen und auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Rechtslage insbesondere die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitrags-satzes in den künftigen 15 Kalenderjahren.
Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2013 im Überblick:
Die weiterhin positive wirtschaftliche Entwicklung spiegelt sich auch in der Entwicklung der Rentenfi-nanzen wider. Nach den Modellrechnungen der Bundesregierung wird für Ende 2013 eine Nachhaltig-keitsrücklage in der Rentenversicherung von 31,0 Milliarden Euro geschätzt.
Auf Basis der derzeit geltenden Rechtslage würde das Sicherungsniveau vor Steuern den Modell-rechnungen zufolge von 48,7 Prozent im Jahr 2013 auf 47,5 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 45,4 Prozent im Jahr 2027 absinken. Nach den gesetzlichen Vorschriften darf der Beitragssatz im 15-jährigen Vorausberechnungszeitraum des jeweils aktuellen Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2020 nicht höher als 20 Prozent und danach nicht höher als 22 Prozent sein. Das Sicherungsniveau vor Steuern muss im selben Zeitraum bis zum Jahr 2020 mindestens 46 Prozent und danach mindes-tens 43 Prozent betragen.
Beitragssatzobergrenzen und Mindestsicherungsniveau gewährleisten, dass die älteren Generationen auf eine angemessene Absicherung im Alter vertrauen können, ohne dass die jüngeren Generationen überfordert werden. Die Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts zeigen, dass die Bei-tragssatzobergrenzen und das Mindestsicherungsniveau eingehalten werden.
Interessant ist hierbei, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung in der sogenannten "Mittleren Variante" im Jahr 2014 auf 18,3 % gesenkt werden soll und danach erst im Jahr 2017 wieder ansteigt und 2027 seinen Höchststand von 20,8 % erreicht. Da diese Prognose vor der Koalitionsvereinbarung gemacht wurde bleibt abzuwarten, wie sich die nicht durchgeführte Beitragssatzsenkung in den kom-menden Jahren auswirken wird.
Nach der sog. "Mittleren Variante" ergeben sich für die allgemeine Rentenversicherung bzw. die knappschaftliche Rentenversicherung (Werte in Klammern) folgende Beitragssätze:
2013 = 18,9 % (25,1 %)
2014 = 18,3 % (24,3 %)
2015 = 18,3 % (24,3 %)
2016 = 18,3 % (24,3 %)
2017 = 18,3 % (24,3 %)
2018 = 18,8 % (25,0 %)
2019 = 19,1 % (25,4 %)
2020 = 19,2 % (25,5 %)
2021 = 19,5 % (25,9 %)
2022 = 19,7 % (26,1 %)
2023 = 20,0 % (26,5 %)
2024 = 20,1 % (26,7 %)
2025 = 20,3 % (26,9 %)
2026 = 20,7 % (27,5 %)
2027 = 20,8 % (27,6 %).
Quelle: Pressemitteilung des BMAS
Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2013 im Überblick:
Die weiterhin positive wirtschaftliche Entwicklung spiegelt sich auch in der Entwicklung der Rentenfi-nanzen wider. Nach den Modellrechnungen der Bundesregierung wird für Ende 2013 eine Nachhaltig-keitsrücklage in der Rentenversicherung von 31,0 Milliarden Euro geschätzt.
Auf Basis der derzeit geltenden Rechtslage würde das Sicherungsniveau vor Steuern den Modell-rechnungen zufolge von 48,7 Prozent im Jahr 2013 auf 47,5 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 45,4 Prozent im Jahr 2027 absinken. Nach den gesetzlichen Vorschriften darf der Beitragssatz im 15-jährigen Vorausberechnungszeitraum des jeweils aktuellen Rentenversicherungsberichts bis zum Jahr 2020 nicht höher als 20 Prozent und danach nicht höher als 22 Prozent sein. Das Sicherungsniveau vor Steuern muss im selben Zeitraum bis zum Jahr 2020 mindestens 46 Prozent und danach mindes-tens 43 Prozent betragen.
Beitragssatzobergrenzen und Mindestsicherungsniveau gewährleisten, dass die älteren Generationen auf eine angemessene Absicherung im Alter vertrauen können, ohne dass die jüngeren Generationen überfordert werden. Die Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts zeigen, dass die Bei-tragssatzobergrenzen und das Mindestsicherungsniveau eingehalten werden.
Interessant ist hierbei, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung in der sogenannten "Mittleren Variante" im Jahr 2014 auf 18,3 % gesenkt werden soll und danach erst im Jahr 2017 wieder ansteigt und 2027 seinen Höchststand von 20,8 % erreicht. Da diese Prognose vor der Koalitionsvereinbarung gemacht wurde bleibt abzuwarten, wie sich die nicht durchgeführte Beitragssatzsenkung in den kom-menden Jahren auswirken wird.
Nach der sog. "Mittleren Variante" ergeben sich für die allgemeine Rentenversicherung bzw. die knappschaftliche Rentenversicherung (Werte in Klammern) folgende Beitragssätze:
2013 = 18,9 % (25,1 %)
2014 = 18,3 % (24,3 %)
2015 = 18,3 % (24,3 %)
2016 = 18,3 % (24,3 %)
2017 = 18,3 % (24,3 %)
2018 = 18,8 % (25,0 %)
2019 = 19,1 % (25,4 %)
2020 = 19,2 % (25,5 %)
2021 = 19,5 % (25,9 %)
2022 = 19,7 % (26,1 %)
2023 = 20,0 % (26,5 %)
2024 = 20,1 % (26,7 %)
2025 = 20,3 % (26,9 %)
2026 = 20,7 % (27,5 %)
2027 = 20,8 % (27,6 %).
Quelle: Pressemitteilung des BMAS
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