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Übernachtungspauschale im Ausland ist steuerfrei

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Besonders für Speditionsunternehmen, aber nicht nur für diese, ist ein Urteil des hessischen Finanzgerichtes in Kassel interessant.

Wenn im Ausland eine Übernachtung notwendig wird, kann der Arbeitgeber die tatsächlich angefallenen Kosten hierfür steuerfrei ersetzen. Was ist aber, wenn dem Arbeitnehmer eine Schlafgelegenheit (in diesem Fall eine Schlafkoje im LKW) zur Verfügung steht und er diese aber nicht nutzen möchte?

 

In dem entschiedenen Fall konnte der Arbeitnehmer bei dem Kunden übernachten und hat davon auch Gebrauch gemacht.

Nach Auffassung des Finanzgerichtes kann von dem Arbeitnehmer nicht verlangt werden, dass er im LKW übernachtet und deshalb steht ihm ein Kostenersatz oder eine Pauschale zur Verfügung (Hessisches Finanzgericht vom 16. 03.2009, Az.: 11 K 1498/05).

Alexander Enderes, Berater für Entgeltabrechnung, Darmstadt

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