Vergleichsrechnung für Prüfung einer Zusammenballung
Bei der Prüfung, ob eine Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften geführt hat, sind die real verwirklichten Einkünfte mit den fiktiven Einkünfte zu vergleichen, die der Steuerpflichtige in dem Streitjahr erzielt hätte, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden wäre.
FG-Niedersachsen vom 12.11.13 13 K 199/13
Bei der Prüfung, ob eine Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften geführt hat, sind die real verwirklichten Einkünfte mit den fiktiven Einkünfte zu vergleichen, die der Steuerpflichtige in dem Streitjahr erzielt hätte, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden wäre.
Kann ein Arbeitnehmer aufgrund einer lang dauernden Erkrankung und anschließender Erwerbsunfä-higkeitsrente keine Einnahmen erzielen, ist dies bei der Bewertung der Zusammenballung zu berück-sichtigen. Die Annahme des Finanzamtes, dass der Kläger ohne die Kündigung durch den Arbeitgeber die früheren Einkünfte hätte erzielen können, ging vor diesem Hintergrund ersichtlich an der Realität vorbei.
Quelle: Pressemitteilung des BFH vom 22.1.2014
Bei der Prüfung, ob eine Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften geführt hat, sind die real verwirklichten Einkünfte mit den fiktiven Einkünfte zu vergleichen, die der Steuerpflichtige in dem Streitjahr erzielt hätte, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden wäre.
Kann ein Arbeitnehmer aufgrund einer lang dauernden Erkrankung und anschließender Erwerbsunfä-higkeitsrente keine Einnahmen erzielen, ist dies bei der Bewertung der Zusammenballung zu berück-sichtigen. Die Annahme des Finanzamtes, dass der Kläger ohne die Kündigung durch den Arbeitgeber die früheren Einkünfte hätte erzielen können, ging vor diesem Hintergrund ersichtlich an der Realität vorbei.
Quelle: Pressemitteilung des BFH vom 22.1.2014
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