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Vorsorgeuntersuchungen sind steuerfrei

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Der 15. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zuwendet, keinen Arbeitslohn darstellen. FG Düsseldorf, Urteil v. 30.09.2009 - 15 K 2727/08 L -

Bei der kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen („Gesundheits-Check“ bzw. „Manageruntersuchung“) handelt es sich um ärztlichen Maßnahmen, die im überwiegend eigenbetrieblichem Interesse erfolgen (ausschließlich für - schwer zu ersetzende - Führungskräfte; Festlegung von Inhalt und Turnus der Untersuchungen; Kosten wären durch die Krankenversicherungen der Arbeitnehmer getragen worden).

 

Lohn und Gehalt, Dezember 2009

 

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