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Rechtssichere Personalauswahl in der öffentlichen Verwaltung

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Bundesverwaltungsgericht setzt neuen Meilenstein für das Personalauswahlverfahren

Mit seiner Entscheidung 2 VR 5.12. vom 22.11.2012 hat sich das Bundesverwaltungsgericht erneut mit den Tücken eines Personalauswahlverfahrens beschäftigt. Gegenstand des Verfahrens war eine Konkurrentenklage eines unterlegenen Bewerbers. Dieser wand sich gegen drei Beförderungen, die anhand einer Beförderungsrangliste ausgesprochen wurden. Die Beförderungsrangliste wurde unter Beachtung von Regel- und Anlassbeurteilungen erstellt. Fraglich war bisher, ob in der Anlassbeurteilung von den Bewertungen der Regelbeurteilung im Falle von Leistungssteigerungen oder einem Leistungsabfall ohne weitere Begründung wesentlich abgewichen werden kann. Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht nunmehr entschieden.

Große Sprünge vermeiden

Zukünftig ist es nicht mehr möglich, Anlassbeurteilungen ohne Rücksicht auf bereits bestehende Regelbeurteilungen zu erstellen. Vielmehr müssen diese grundsätzlich aus der Regelbeurteilung fortentwickelt werden. Hierbei sind große Sprünge in den Bewertungen, sei es bei Leistungssteigerungen oder bei einem Leistungsabfall, nur noch möglich, wenn der Beurteiler die einzelnen Abweichungen der Anlassbeurteilung von der Regelbeurteilung hinreichend begründen kann.

 

Bisherige Praxis wird eingeschränkt – alle Beförderungen stehen auf dem Prüfstand

Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem darauf hingewiesen, dass, soweit mehrere Beförderungen etwa anhand einer Beförderungsrangliste zeitgleich beabsichtigt sind, der Bewerbungsverfahrensanspruch des unterlegenen Bewerbers sich auf alle Beförderungen bezieht. Dies führt zu einer erheblichen Einschränkung der bisher möglichen Praxis, trotz einer anhängigen Konkurrentenklage, zumindest einen Teil der beabsichtigten Beförderungen zu vollziehen.

 

Besondere Sorgfalt im Auswahlverfahren ist geboten

Da das Bundesverwaltungsgericht selbst den heiligen Grundsatz der Ämterstabilität mittlerweile durchbrochen hat, ist die Personalpraxis darauf angewiesen, personalrechtliche Auswahlverfahren rechtssicher zu gestalten. Dies wird nur gelingen, wenn alle Schritte des Stellenbesetzungsverfahrens einer sorgfältigen Betrachtung unterzogen werden.

 

Vom Anforderungsprofil zur Auswahlentscheidung

Entscheidend für eine rechtssichere Personalauswahl ist, dass die öffentliche Verwaltung die Tücken des Stellenbesetzungsverfahrens erkennt und analysiert. Bereits bei der Erstellung eines tragfähigen Anforderungsprofils ist zu berücksichtigen, dass die Auswahl- und Anforderungskriterien dem Leistungsgrundsatz entsprechen, sodass abschließend eine rechtssichere Auswahlentscheidung anhand einer Bestenauslese unter den Bewerbern möglich ist.

 

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Das Buch „Rechtssichere Personalauswahl in der öffentlichen Verwaltung“ aus der Reihe Personalmanagement im öffentlichen Sektor dient der Praxis als Leitfaden, Personalauswahlverfahren ohne Risiko durchzuführen. Es zeigt nicht nur die Probleme eines Personalauswahlverfahrens anhand der aktuellen Rechtssprechung auf, sondern gibt auch Tipps und Hinweise, um das Verfahren rechtssicher abzuwickeln und erfolgreich abzuschließen. 

 

Prof. Dr. Boris Hoffmann

Hauptamtlich Lehrender an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Standort Köln und Autor des Buchs „Rechtssichere Personalauswahl in der öffentlichen Verwaltung“, welches im Mai als Band 8 in der Reihe „PöS – Personalmanagement im öffentlichen Sektor“ erscheint.

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