rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Betriebsratstätigkeit im Urlaub ist „Privatvergnügen“

2 Bewertungen

Ist ein Betriebsratsmitglied während seines Urlaubs für sein Gremium tätig, so ist dies zwar persönlich unzumutbar, aber zulässig. Es gibt keinen Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubstags

Sachverhalt:

 

Einem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden  wurde für die Zeit vom 21. bis 25.3 Urlaub bewilligt. Am 21.3 nahm er dennoch an einer Betriebsratssitzung teil, nachdem er dies gegenüber dem Konzernbetriebsratsvorsitzenden angezeigt hatte.

Nachträglich verlangte es von seinem Arbeitgeber, dass er hierfür einen weiteren Tag Erholungsurlaub erhält..

 

Entscheidung:

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Denn der Urlaubsanspruch ist durch die Bewilligung des Arbeitgebers und die damit verbundene Freistellung von der Arbeit untergegangen. Hieran ändert die Tatsache nichts, dass der Arbeitnehmer aufgrund seines Amtes an einer Sitzung des Betriebsrates teilgenommen hat. Er war dazu nicht verpflichtet. Denn wer sich als Betriebsrat Urlaub genommen hat, der gilt nach § 25 BetrVG als zeitweilig verhindert und darf daher zu Hause bleiben.  

 

In diesem Zusammenhang kann sich das Mitglied des Betriebsrates nicht darauf berufen, dass es die Teilnahme gegenüber dem Vorsitzenden des Betriebsrates rechtzeitig angezeigt hat. Die damit verbundene Aufhebung der zeitweiligen Verhinderung hat nämlich nicht zur Folge, dass der Erholungsurlaub als unterbrochen gilt. Denn der Arbeitgeber nimmt hier nicht aus beruflichen, sondern aus persönlichen Gründen an dieser Veranstaltung teil.

 

Die Teilnahme an Betriebsratssitzungen während des Erholungsurlaubs ist damit freiwillig und reines „Privatvergnügen.“

 

Arb Cottbus U.v. 15.8.2012, Az. 2 Ca 147/14

 

Claudia Ehrenfeuchter, Text und Recht

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sicherheitskontrolle: Bitte rechnen Sie die Werte aus und tragen Sie das Ergebnis in das dafür vorgesehene Feld ein. *

0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER