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Bürokratiekostenindex

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Der Bürokratiekostenindex (BKI) zeigt die Entwicklung der Bürokratiekosten, die in Unternehmen in Deutschland anfallen.

Bürokratiekosten im Sinne des BKI sind Belastungen, die in Unternehmen entstehen, wenn diese aufgrund rechtlicher Regelungen Daten oder sonstige Informationen beschaffen, übermitteln oder verfügbar halten müssen. Beispiele sind staatlich veranlasste Anträge, Meldungen oder Dokumentations- und Berichts­pflichten.

 

Die Bürokratie­kosten und ihre Entwicklung werden in einer Datenbank des Statistischen Bundesamts gespeichert.
Die Einführung des BKI wurde Anfang des Jahres 2012 von der Bundesregierung beschlossen. Seine Basis sind die Bürokratie­kosten der Wirtschaft zum Stand 1. Januar 2012. Werden rechtliche Regelungen von der Bundes­regierung auf den Weg gebracht, die die Unternehmen zukünftig von Bürokratiekosten entlasten, so sinkt der BKI. Werden Regelungen beschlossen, aufgrund derer den Unternehmen neuer büro­kratischer Aufwand entsteht, führt dies zu steigenden BKI-Werten.

 

Bürokratiekostenindex
Jan. 2012 = 100
Jahr2012
Mai 100,27
Juni 100,30
Juli 100,24
August 100,25
September 100,21

 


Die Einführung eines BKI ist ein Baustein des Programms "Bürokratie­abbau und bessere Rechtsetzung" der Bundes­regierung. Im Rahmen dieses Programms konnten die Bürokratie­kosten der Wirtschaft von 2006 bis Ende 2011 deutlich gesenkt werden.

 

Quelle: destatis online

Claudia Ehrenfeuchter, Text und Recht

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