Demografie-Tarifvertrag für Nahverkehr?
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaft ver.di verhandeln seit fünf Jahren zum demografischen Wandel im Nahverkehr. Die Gespräche werden auch im Jahr 2013 fortgesetzt.
In der Präambel des Tarifvertrags von 2009, die unter dem Motto „Fördern und Fordern“ steht, heißt es: „Ziel dieses Tarifvertrags ist es auch, Arbeitgebern und Beschäftigten einen Rahmen für die gemeinsame betriebliche Bewältigung der Auswirkungen des demographischen Wandels zur Verfügung zu stellen, der unter dem Strich die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen nicht verschlechtert und einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr erhält.“
Die Umsetzung dieses Anspruchs gestaltet sich in den Verhandlungen schwierig.
Angesichts der unterschiedlichen regionalen und betrieblichen Gegebenheiten sind Maßnahmen auf der betrieblichen Ebene zu ergreifen, wie dies bereits vielfach geschieht. Hierfür soll ein tarifvertraglicher Rahmen geschaffen werden, den die Betriebsparteien auszufüllen haben – so die Auffassung der VKA. ver.di hingegen verfolgt das Ziel, konkrete, sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag ergebende individuelle Ansprüche einzubauen. Weitere Forderungen der Gewerkschaft sind z. B. verpflichtende Mitarbeiterbefragungen zum Arbeitsbewältigungsindex oder Regelungen zur Mischarbeit. Ebenso streitig sind Regelungen für die Beschäftigten, die nicht mehr voll einsatzfähig sind.
Grundsätzlich sind sich VKA und ver.di einig, dass auf betrieblicher Ebene ein Demografiebudget geschaffen werden soll, von dem die Maßnahmen zum demografischen Wandel finanziert werden sollen. Über die Verwendung des Budgets soll auf betrieblicher Ebene entschieden werden. Ungeklärt ist dabei noch die Frage, in welcher Weise mögliche Konflikte über die Verwendung des Budgets aufgelöst werden.
Die Tarifverhandlungen werden am 16. Mai 2013 fortgesetzt.
Quelle: VKA-Nachrichten März 2013
Bernhard Faber,
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.