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Minijob-Zentrale: „Minijobs verdrängen keine sozialversicherungspflichtige Arbeit“

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Nach einer Mitteilung der Minijob-Zentrale ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten seit zehn Jahren nahezu konstant Trotz der zum Jahresanfang erfolgten Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs auf 450 Euro verzeichnet die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) im zweiten Quartal diesen Jahres (April bis Juni 2013) nur einen leichten Zuwachs an Minijobbern.

Nach einer Mitteilung der Minijob-Zentrale ist die Zahl der geringfügig Beschäftigten seit zehn Jahren nahezu konstant Trotz der zum Jahresanfang erfolgten Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs auf 450 Euro verzeichnet die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) im zweiten Quartal diesen Jahres (April bis Juni 2013) nur einen leichten Zuwachs an Minijobbern.

 

 

Wie aus dem am 20.8.2013 veröffentlichten Bericht hervorgeht, stieg die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich im Vergleich zum Vorjahreswert zum Stichtag 30. Juni um 0,3 Prozent. Sie beträgt jetzt rund 6,9 Millionen.

 

Die Gesamtzahl der geringfügig Beschäftigten in Deutschland lag zum 30. Juni diesen Jahres bei rund 7,2 Millionen und damit 3,7 Prozent über dem Ausgangswert vom Dezember 2004. Dieser Anstieg basiert hauptsächlich auf dem angestrebten Zuwachs der Minijobs in Privathaushalten. Während im gewerblichen Bereich seit nahezu zehn Jahren eine relativ stabile Zahl an Minijobbern festzustellen ist, erhöhte sich die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im gleichen Zeitraum um 10,9 Prozent. „Die Behauptung, Minijobs verdrängten im großen Stil sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, wird auch durch ständiges Wiederholen nicht wahrer“, so der Leiter der Minijob-Zentrale, Dr. Erik Thomsen.

 

Bei den Minijobbern in Privathaushalten ist dagegen ein Zuwachs um 6,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr festzustellen. Zum 30. Juni waren bei der Minijob-Zentrale in Essen rund 259.000 geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten angemeldet. „Die Minijobs in Privathaushalten sind seit 2003 von staatlicher Seite besonders gefördert worden mit der Zielsetzung, die vermutete hohe Zahl illegaler Beschäftigung einzudämmen“, sagt Thomsen, „diesem Ziel sind wir wieder ein Stück nähergekommen.“

 

Von den Minijobbern, die ihre Tätigkeit ab Januar dieses Jahres aufgenommen haben, zahlten am 30. Juni 22,6 Prozent im gewerblichen Bereich und 21 Prozent in Privathaushalten eigene Beiträge zur Rentenversicherung. Insgesamt sind jetzt 13,1 Prozent der Minijobber im gewerblichen Bereich und 10,7 Prozent der Minijobber in Privathaushalten rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Seit Januar 2013 müssen Minijobber eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, es sei denn, sie befinden sich schon im Ruhestand oder widersprechen dieser Regelung.

 

Im gewerblichen Bereich waren die meisten Minijobber in Baden-Württemberg beschäftigt mit 100,3 Minijobbern je 1.000 Einwohner. Die wenigsten Beschäftigten gab es in Sachsen-Anhalt mit 45,9 Minijobbern je 1.000 Einwohner. Mit 61,4 Prozent ist der Frauenanteil nach wie vor höher als der Männeranteil von 38,6 Prozent. Im Dezember 2004 lag der Anteil der weiblichen Minijobber noch bei 63,6 Prozent. Die meisten Minijobber sind in den Bereichen Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie im Gastgewerbe beschäftigt.

 

Der vollständige Quartalsbericht steht unter www.minijob-zentrale.de/quartalsbericht zum Download bereit.

 

 

Quelle: Internetbeitrag der Minjob-Zentrale vom 20.8.2013

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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