rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Pfändungsfreies Einkommen – Berechnung – Unterhaltszahlungen

11 Bewertungen

Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Rechtsstreit über die Berechnung der pfändungsfreien Entgeltanteile eines Arbeitnehmers zu entscheiden.

Orientierungssätze

 

  1. Nach § 36 Abs. 1 InsO gehört pfändungsfreies Arbeitsentgelt i. S. von § 850c ZPO nicht zur Insolvenzmasse. Der Arbeitnehmer ist trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen insoweit klagebefugt.
  2. Bei der Berechnung des pfändungsfreien Arbeitsentgelts ist der Ehegatte nach § 850c Abs. 1 Satz 2 ZPO dann zu berücksichtigen, wenn der Schuldner ihm tatsächlich Unterhalt leistet. Bei Ehegatten, die in häuslicher Gemeinschaft leben, ist davon grundsätzlich auszugehen. Bei getrennt lebenden Ehegatten muss der Schuldner nachweisen, dass er tatsächlich Unterhalt leistet.

 

 

Auf die vollständige Begründung der Entscheidung wird verwiesen.

 

 

BAG U.v. 28.8.2013
Az. 10 AZR 323/12

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sicherheitskontrolle: Bitte rechnen Sie die Werte aus und tragen Sie das Ergebnis in das dafür vorgesehene Feld ein. *

0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER