rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

VKA: Tarifverträge von großer Bedeutung – ein aktueller Überblick

70 Bewertungen

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat die Vorteile der geltenden Flächentarifverträge herausgestellt und dabei auch einen Überblick über das derzeit für die Kommunen geltende Tarifrecht gegeben.

Der kommunale öffentliche Dienst deckt eine breite Palette an Branchen, Berufsfeldern und Tätigkeiten ab: Alles rund um die kommunale Daseinsvorsorge in den Verwaltungen, kommunalen Betrieben und Unternehmen. Für sie alle schaffen die kommunalen Arbeitgeberverbände unter dem Dach der VKA eine tarifrechtliche Klammer.

 

Dennoch bietet auch der Flächentarifvertrag flexible Lösungen für die unterschiedlichen Branchen und ihre Unternehmen.

 

Bandbreite an Tarifverträgen

 

Die Tarifverträge der VKA spiegeln die Bundbreite der kommunalen Arbeitgeber wider: Grundlage der meisten Beschäftigungsverhältnisse ist seit 2005 der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (TVöD). Sechs „Besondere Teile“ bieten gesonderte Regelungen für die unterschiedlichen Sparten des kommunalen öffentlichen Dienstes. Zudem gibt es eigenständige Mantel- und Entgelt-Tarifverträge, unter anderem für die Versorgungsbetriebe (TV-V) oder für die Krankenhäuser (TV-Ärzte/VKA).

 

Die VKA kümmert sich auch um das Tarifrecht für die Auszubildenden und Praktikanten: Für sie gelten der „TVAöD“ und der „TVPöD“.

 

Von besonderer Bedeutung sind die Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung. Die VKA ist hier, gemeinsam mit dem Bund und den Ländern, Tarifvertragspartei der Tarifverträge zur Zusatzversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes („ATV“ und „ATV-K“). Für die älteren Beschäftigten gibt es seit 2010 zudem den Tarifvertrag für flexible Arbeitszeitregelungen vor dem Eintritt in den Ruhestand („TVFlexAz“).

 

Vorteil des Flächentarifs

 

Flächentarifverträge haben viele Vorteile – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Sie gewährleisten gleiche Arbeitsbedingungen und eine einheitliche Bezahlung. Durch die hohe Verbreitung des TVöD strahlt das Tarifrecht der Kommunen auch über den unmittelbaren Geltungsbereich der VKA-Tarifverträge hinaus.

 

Der Flächentarifvertrag stärkt die kommunalen Arbeitgeber. Für sie bringt der Flächentarif ein hohes Maß an Planungssicherheit und langfristige Friedenspflicht: Die VKA erzielt in ihren Tarifabschlüssen in den Lohnrunden regelmäßig Mindestlaufzeiten von zwei Jahren und länger.

 

 

Aktuelle Tarifverträge der VKA (Auszug)

 

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 und seine sechs spartenspezifischen „Besonderen Teile“ mit ihren „Durchgeschriebenen Fassungen“:

  • Verwaltung (TVöD-V)
  • Krankenhäuser (TVöD-K)
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B)
  • Sparkassen (TVöD-S)
  • Flughäfen (TVöD-F)
  • Entsorgung (TVöD-E)

 

Tarifvertrag für die Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000

 

Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006

 

Auszubildende und Praktikanten

  • Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) vom 13. September 2005 mit den Besonderen Teilen BBiG und Pflege
  • Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009 sowie die Richtlinie der kommunalen Arbeitgeberverbände für die Zahlung der Praktikantenvergütungen vom 13. November 2009

 

Tarifvertrag zur Bewältigung des demografischen Wandels im Nahverkehr (TV Demografie Nahverkehr) vom 3. Juli 2013

 

Tarifvertrag zur Ertragsbeteiligung an Flughäfen (TV Ertragsbeteiligung Flughäfen) vom 25. Juli 2013

 

Betriebliche Altersversorgung und Altersteilzeit

  • Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ-vom 27.Februar 2010
  • Tarifverträge über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV-K und ATV) jeweils vom 1. März 2002
  • Tarifvertrag Entgeltumwandlung (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 mit der Arbeitgeberrichtlinie vom 15. Juli 2011

 

Mindestlohntarifvertrag für die Branche Abfallwirtschaft vom 7. Januar2009

 

Arbeitgeberrichtlinien der VKA

  •  zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik (IT-RL) vom 11. November 2011
  • zur Gewinnung und zur Bindung der Fachärztinnen und Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (Fachärzte-ÖGD-RL) vom 29. März 2012

 

 

Quelle: Internet-Kurzinfo der VKA, Stand: Mai 2014

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sicherheitskontrolle: Bitte rechnen Sie die Werte aus und tragen Sie das Ergebnis in das dafür vorgesehene Feld ein. *

0 Kommentare zu diesem Beitrag
SX_LOGIN_LAYER