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Was sind "einfachste Tätigkeiten"?

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Lesen Sie hier die Antwort des BAG, kommentiert von Herrn Faber, Richter am Arbeitsgericht a.D. und Autor der rehm-Tarifrechtswerke.

Die Antwort des BAG:

Der Begriff der einfachsten Tätigkeiten ermöglicht seinem Wortlaut nach nicht unmittelbar eine eindeutige Abgrenzung zu einfachen Tätigkeiten.
Schon das Adjektiv "einfach" bedeutet "ohne Schwierigkeiten, leicht verständlich, unkompliziert".
Eine einfache Aufgabe ist eine ohne Mühe lösbare, unkomplizierte, leicht verständliche, nicht schwierige Aufgabe. Eine Steigerung von einfach gibt es begrifflich nicht, es kann z.B. "etwas auf das Einfachste zu lösen sein". Dem Wortsinn nach kann eine einfachste Tätigkeit letztlich nur als besonders einfache Tätigkeit verstanden werden. Einfachste Tätigkeiten sollen noch einfacher sein als einfache Tätigkeiten. Es handelt sich ersichtlich um ein Stufenverhältnis. Es muss sich demnach um Tätigkeiten handeln, die an Einfachheit nicht zu überbieten sind.
(BAG am 28.1.1009, zur Definition des Begriffs "einfachste Tätigkeiten" in Entgeltgruppe 1 TVöD).

Bemerkung:
So einfach werden manche Streitfragen im Zusammenhang mit Eingruppierung künftig nicht zu lösen sein.
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