rehm-verlag   Online-Produkte öffnen


Wichtiger Hinweis für dringende Bestellungen:
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu einer technischen Umstellung vom 26.1.-4.2.2026 – Mehr Informationen >

Bauformulare Bayern neu

1 Bewertung

Heute sind im BayMBl. (2021 Nr. 64 vom 27.01.2021) die amtlichen Bauantragsformulare neu bekannt gemacht worden.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2021 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Januar 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 22. August 2018 (AllMBl. S. 481) außer Kraft.

Die bisherigen Vordrucke dürfen daneben noch bis zum 1. März 2021 weiterverwendet werden, maßgeblich ist der Tag der Einleitung des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO).

Planmappen dürfen auch künftig verwendet werden. Sie sollen in den Farben grün (Urschrift), rot (Ausfertigung für den Bauherrn) und beige (Ausfertigung für die Gemeinde, die nicht untere Bauaufsichtsbehörde ist) gehalten sein. In der rechten oberen Ecke des Deckblatts sind Felder für den Namen des Antragstellers, das Aktenzeichen und den Namen der Gemeinde vorzusehen. Weitere Angaben der Bau- beziehungsweise Abgrabungsantragsvordrucke oder Angaben für die Stellungnahme der Gemeinde dürfen nicht auf die Planmappen gedruckt werden.

Näheres zur Novelle BayBO 2021 finden Sie hier: https://www.rehm-verlag.de/baurecht/baybo/

CD., 27.1.2021

Weitere Artikel zu folgenden Schlagworten:
1 Kommentar zu diesem Beitrag
kommentiert am 01.03.2024 um 12:03:
Das ist ein toller Test-Kommentar
banner-bau-und-umweltrecht-2.png
rehm_e-line_banner_355x355_L1_Var1.jpg

Wählen Sie unter 14 kostenlosen Newslettern!

Mit den rehm Newslettern zu vielen Fachbereichen sind Sie immer auf dem Laufenden.

SX_LOGIN_LAYER