Bauplanungsrecht: Überblick zum Jahreswechsel 2014/2015
Das massive Ansteigen der Flüchtlingszahlen stellt Länder, Landkreise und Kommunen vor vielfältige Herausforderungen. Das betrifft auch das Bauplanungsrecht.
Bereits das geltende Bauplanungsrecht hielt zwar Instrumente bereit, um den Bau von Flüchtlingsunterkünften oder die entsprechende Umnutzung bislang anders genutzter Gebäude auch kurzfristig zu ermöglichen. In Teilbereichen wollte der Gesetzgeber jedoch durch Klarstellungen und Erleichterungen unterstützend tätig werden. Dieses Anliegen verfolgte er mit dem Gesetzentwurf des Bundesrates vom 19.9.2014.
Das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) ist am 26. November 2014 in Kraft getreten.
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