Datenschutz im Bauamt?
Gesetzeslage
Der Bayerische Landtag hat außerdem die Beratungen zum Entwurf des Bayerischen Datenschutzgesetzes (LT-Drs. 17/19628) aufgenommen.
Für die Datenschutz-Praxis in Bayern bedeutet dies, dass weniger als 100 Tage, bevor die DSGVO zwingend anzuwenden ist, nicht nur die europäischen Rechtstexte, sondern auch das Landesrecht in der Fassung des Gesetzentwurfs in mögliche Vorarbeiten für den 25. Mai 2018 einbezogen werden müssen.
Endspurt bis zum 25. Mai 2018
Mangels anderweitiger Ablenkungen darf sich damit nicht nur der verantwortungsbewusste Datenschutz-Beauftragte sondern dürfen sich alle Abteilungen in der Kommune – den Anpassungsarbeiten in den letzten Wochen bis zum 25. Mai 2018 widmen.
Anforderungen in den Fachabteilungen der Kommune:
Was im Bauamt zu tun ist:
1. Intern sind die Informationen zu prüfen und einzuschränken, die über Mitarbeiter herausgegeben werden. Ein simples Beispiel: künftig darf an der Bürotür kein Zettel mehr hängen mit „…ist krank bis…“. Stattdessen muss es heißen „…ist abwesend bis…“.
Die Mitarbeiter müssen informiert und sensibilisiert werden.
2. Extern
Die Eingaben von Bauherren müssen entsprechend den neuen Vorgaben gehändelt werden, d.h. die Daten über die Person (Name, Adresse, etc.) müssen vertraulich behandelt werden, ggf. muss u.a. eine Datenschutz- Erklärung einmalig oder jedes Mal gegeben werden:
Nicht zuletzt müssen diese Daten auch wieder gelöscht werden, wenn kein „vernünftiger“ Grund mehr besteht, sie noch aufzuheben. Dazu müssen Regeln aufgestellt werden, wie lange Daten gespeichert werden dürfen und wie sie gelöscht werden und wie insgesamt diese Vorgänge nachgehalten werden. Und es müssen alle bestehenden Daten dahingehend geprüft werden.
Zukunft des Datenschutzes: Datenschutzziele im Koalitionsvertrag der Bundesregierung
Bei aller Unbestimmtheit lassen sämtliche Aussagen des Koalitionsvertrages zum Europäischen Datenschutzrecht erkennen, dass die EU-Datenschutzreform auch zukünftig nicht in Frage gestellt werden soll, sondern den klaren Rahmen für die digitalen Transformationsprozesse in Staat und Gesellschaft setzt. Dies schließt auch die anstehende Reform des TK-Datenschutzrechts ein, die mit der in dieser Legislaturperiode auf europäischer Ebene anstehenden Verabschiedung der künftigen E-Privacy-Verordnung die Gesamtreform des europäischen Datenschutzrechts abschließen soll.
CD.
Praxistag zur EU-Datenschutzreform am 19. März 2018 in München
Für alle, die noch letzte aktuelle Eindrücke aus den Beratungen erhalten möchten empfiehlt sich außerdem, für den 19. März 2018 eine Teilnahme am „Praxistag zur EU-Datenschutzreform – Datenschutz in der kommunalen Praxis in Bayern“ einzuplanen. Dort bieten die AKDB und die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm in Kooperation mit den vier Kommunalen Spitzenverbänden nochmals Informationen aus erster Hand an. Referate des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, der AKDB und des Staatsministeriums des Innern bieten Gewähr, noch in den letzten Wochen vor Beginn der Anwendung der DSGVO und des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes die aktuellsten Hinweise und Hilfestellungen aus den Blickwinkeln der Aufsichtsbehörde, der Anwendungspraxis und der Staatsregierung aufzunehmen.

