Die BayBO - Stand der Dinge
Die BayBO unterlag durch das Gesetz zur Änderung der BayBO, das zum 1. September 2018 in Kraft getreten ist, zahlreichen Änderungen. Hervorzuheben sind insbesondere die Anpassung des Rechts der Bauprodukte (Art. 15 ff. BayBO) an europarechtliche Vorgaben (vgl. auch Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 – Rs. C-100/13) sowie die Neufassung der Vorschriften zu den bautechnischen Nachweisen (Art. 62 bis 62b Bay-BO). Auch das Abstandsflächenrecht fand wieder den Einzug in das Prüfprogramm im vereinfachten Genehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO).
Wohnraum schaffen, schnell und günstig, gleichzeitig aber Sicherheit und Natur bewahren: Die BayBO wird auch weiterhin im Mittelpunkt der Landespolitik liegen. Im Gespräch ist eine Verringerung der Abstandsflächen vom Grundsatz 1 H auf 0,4 H, wie es die Musterbauordnung bereits vorsieht. Höheres, dichteres Bauen unter Schonung der unversiegelten Flächen zu ermöglichen war zuletzt am 16. Juli 2019 Gegenstand im Kabinett. Bauen soll schneller von statten gehen: Das Baugenehmigungsverfahren soll digital werden (vgl. Beschluss des Kabinetts vom 15. Mai 2018), das Onlinezugangsgesetz (und der bayerische Koalitionsvertrag) sollen die Online-Beantragung der Baugenehmigung bis spätestens Ende 2020 ermöglichen (vgl. Beschluss des Kabinetts vom 26. Februar 2019).
Bauen soll günstiger werden, daher steht in Aussicht, insbesondere brandschutzrechtliche Vorgaben zu evaluieren. Die bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen mit Holz sollen so erweitert werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen Gebäude bis zur Hochhausgrenze aus Holz konstruiert werden können. Die technischen Regeln dazu werden in einer Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile in Holzbauweise für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 konkretisiert werden, die die eingeführte Technische Baubestimmung HFHHolzR ersetzen wird. Die Bayerischen Technischen Baubestimmungen (BayTB) werden turnusmäßig aktualisiert, vermutlich zum Anfang des nächsten Jahres.
Dr. Timm Waldmann
Autor bei dem Kommentar Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnun

