EuGH: Deutsche Bauregellisten verstoßen gegen EU-Recht
Aufgrund der europäischen Bauproduktenverordnung (305/2011/EU, BauPV) darf der freie Verkehr von CE-gekennzeichneten Produkten im EU-Raum nicht behindert werden. Denn deren ordnungsgemäße Funktion wird bereits von den erstellten harmonisierten europäischen Normen gewährleistet, so das Gericht.
Importeure von Bauprodukten hatten geklagt
Das deutsche System unterzieht Bauprodukte, die bereits die CE-Kennzeichnung aus anderen Mitgliedstaaten der EU haben, über sogenannte Bauregellisten zusätzlichen Tests, bevor sie in Deutschland ohne Einschränkung vermarktet werden dürfen. Die Kommission hatte dazu zahlreiche Beschwerden von Herstellern und Importeuren von Bauprodukten erhalten, die Schwierigkeiten haben, ihre Produkte auf dem deutschen Markt zu verkaufen.
Die BauPV sieht eine „gemeinsame technische Sprache“ vor, mit deren Hilfe Hersteller die Leistung und Eigenschaften ihrer Produkte beschreiben können. Die Sprache basiert auf standardisierten Normen und ersetzt bisherige nationale technische Regelungen. Die erhöhte Markttransparenz soll dazu dienen, sich verlässlich über die verschiedenen Produkte darüber zu informieren, inwieweit die Sicherheitseigenschaften den Anforderungen des jeweiligen Landes bei Bauvorhaben entsprechen.
Türen, Tore und Wärmedämmprodukte
Das aktuelle Urteil bezieht sich auf Bauprodukte, die durch bestimmte harmonisierte europäische Normen abgedeckt sind (insbesondere Türen, Tore und Wärmedämmprodukte). Da die Kommission jedoch eine weitere große Anzahl von ähnlichen Beschwerden in Bezug auf die deutsche Behandlung von Produkten erhalten hat, die anderen harmonisierten Normen unterliegen, wirkt sich das Urteil des Gerichts auf das gesamte deutsche System der Bauregellisten aus.
Die Dienststellen der Kommission wollen nach eigenen Angaben nun eng mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten, um das Urteil umzusetzen.
Constanze Dittenheber

