HOAI-Vertragsverletzungsverfahren - Entscheidung des EuGH in der zweiten Jahreshälfte 2019
Im Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland fand am 7.11.2018 die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (C-377/17) statt. Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob das verbindliche Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit vorrangigem EU-Recht, insbesondere der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, vereinbar ist. Nach Ansicht der Kommission rechtfertigen insbesondere die mit der HOAI verfolgten Ziele nicht, durch die Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen den Marktzugang zu erschweren.
Der Generalanwalt hatte die Erstattung seiner Schlussanträge für den 30.1.2019 angekündigt. Diese sind zwar für den Gerichtshof unverbindlich. Allerdings folgen in der Praxis die Richter häufig dem Generalanwalt.
Wie der Gerichtshof am 24.1.2019 mitteilte, wurde dieser Vortrag der Schlussanträge im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI auf den 28.2.2019 verschoben. Gründe für die Verschiebung wurden nicht genannt.
Mit einem Urteil ist voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 zu rechnen. Wie der EuGH entscheiden wird, bleibt weiterhin offen.
Entnommen dem Newsletter von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
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