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In Bayern wird ein befristetes Baukindergeld Plus eingeführt

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Das neue Baukindergeld Plus soll den Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende in Bayern fördern (Baukindergeld-Plus-Richtlinien – BayBauKGPR)

Am 14. September 2018 erging die entsprechende Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Die Zuwendungen zum Bau und Erwerb von Wohnraum für Familien mit Kindern und Alleinerziehende zu eigenen Wohnzwecken werden von der BayernLABO (Landesbodenkreditanstalt) gewährt.
Zuwendungsberechtigt ist dabei grundsätzlich, wer das Baukindergeld des Bundes erhält. Der Nachweis ist durch die Auszahlungsbestätigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für das Baukindergeld des Bundes zu erbringen.

Gefördert werden grundsätzlich Maßnahmen in Bayern, für die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 die baurechtliche Genehmigung erteilt wurde.

300 Euro pro Jahr

Die Zuwendung erfolgt mittels eines Zuschusses in Höhe von 300 Euro pro Jahr für jedes Kind, für das Baukindergeld des Bundes gezahlt wird, über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren.
Die zu verwendenden Formblätter sowie weitere Unterlagen werden in elektronischer Form bereitgestellt und sind im Internet unter www.bayernlabo.de erhältlich.

Übernommen aus der Bekanntmachung, CD.

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