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Kleingärten - neue Wertermittlungsrichtlinien

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Im Bayerischen Ministerialblatt wurden am 10.4.2019 die Richtlinien des Landesverbandes Bayerischer Kleingärtner e.V. für die Bewertung von Anpflanzungen und Anlagen nach § 11 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) veröffentlicht.

Es gibt mehrere Anlässe, warum eine Kleingartenparzelle bewertet wird, z.B. bei Kündigung. Die Grundlagen für die Wertermittlungen liefert das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). In § 11 BKleingG wird z.B. auf die unterschiedlichen Arten der Kündigung (vgl. § 9 BKleingG) Bezug genommen. Weitere Grundlagen sind die jeweiligen Pachtverträge und Gartenordnungen bzw. Satzungen.

In den überwiegenden Fällen ist im Pachtvertrag oder durch vereinsrechtliche Bestimmungen vereinbart, die jeweils neuesten Bewertungs-Richtlinien zwingend zu verwenden.

Die Wertermittlungsrichtlinie Bayern wurde nun vollständig überarbeitet.

Die fachliche Basis wurde durch eine Methodenbeschreibung herausgearbeitet. Durch Zusammenlegungen und Vereinfachungen soll ein leichterer Umgang mit der Richtlinie ermöglicht werden.

Aktuelle Entwicklungen, wie die Nutzung von Gewächshäusern und Hochbeeten können nun berücksichtigt werden.

Die Richtlinie ist seit dem 6.8.2019 gültig.

Thomas Bauer, Autor bei der Einführung zur Textsammlung Bundeskleingartengesetz, 
8. Aufl., 2019

| Kleingarten
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