VOB/A - Änderungen des Abschnitt 1 beschlossen
Für Vergaben des Bundes sollen die Änderungen bereits ab Anfang 2019 gelten. Eine Überarbeitung der VOB/A Abschnitte 2 und 3 soll folgen. Eine neue Gesamtausgabe der VOB wird für Mitte 2019 angestrebt.
Die Änderungen in Abschnitt 1 betreffen insbesondere:
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künftige Wahlfreiheit zwischen der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
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Einführung eines Direktauftrages bei einem Auftragswert von bis zu € 3.000,00
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Zulassung mehrerer Hauptangebote
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Einführung einer abschließenden Liste mit den vorzulegenden Unterlagen
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erleichterter Nachweis der Eignung
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Verzicht auf Nachweise, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits in deren Besitz ist,
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im Teilnahmewettbewerb sollen Nachweise nur von den in Frage kommenden Bietern verlangt werden,
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Neufassung der Nachforderungsregeln und
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Klarstellung der Zuschlagsentscheidung.
Entnommen dem Newsletter von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechtsanwaltsgesellschaft

