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VOB/A - Änderungen des Abschnitt 1 beschlossen

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Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat am 13.11.2018 Änderungen der VOB/A Abschnitt 1 beschlossen.

Für Vergaben des Bundes sollen die Änderungen bereits ab Anfang 2019 gelten. Eine Überarbeitung der VOB/A Abschnitte 2 und 3 soll folgen. Eine neue Gesamtausgabe der VOB wird für Mitte 2019 angestrebt.

Die Änderungen in Abschnitt 1 betreffen insbesondere:

  • künftige Wahlfreiheit zwischen der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb

  • Einführung eines Direktauftrages bei einem Auftragswert von bis zu € 3.000,00

  • Zulassung mehrerer Hauptangebote

  • Einführung einer abschließenden Liste mit den vorzulegenden Unterlagen

  • erleichterter Nachweis der Eignung

  • Verzicht auf Nachweise, wenn die den Zuschlag erteilende Stelle bereits in deren Besitz ist,

  • im Teilnahmewettbewerb sollen Nachweise nur von den in Frage kommenden Bietern verlangt werden,

  • Neufassung der Nachforderungsregeln und

  • Klarstellung der Zuschlagsentscheidung.

Entnommen dem Newsletter von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechtsanwaltsgesellschaft

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