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Vorfahrt für den Mobilfunkausbau in Bayern 2023

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Kabinettsbeschluss vom 24.1.2023 (Auszug aus dem Bericht):

Vorfahrt für den Mobilfunkausbau in Bayern / Umsetzung „Pakt Digitale Infrastruktur“ / Verfahrensvereinfachungen beim Bau von Mobilfunkmasten / Änderung der Bayerischen Bauordnung

Die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk ist essenziell für den Wirtschaftsstandort und die Lebensqualität und Sicherheit der Menschen in Bayern und daher ein wichtiges politisches und gesellschaftliches Anliegen. Im „Pakt Digitale Infrastruktur“ haben der Freistaat, die Mobilfunkbetreiber und die kommunalen Spitzenverbände deshalb im letzten Jahr Maßnahmen zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus vereinbart.

Am 24.1. hat der Ministerrat die dazu notwendigen Änderungen in der Bayerischen Bauordnung gebilligt. Künftig entfällt im Außenbereich die Abstandsflächenpflicht für Mobilfunkmasten. Außerdem können die Masten im Außenbereich bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher 15 Meter) und im Innenbereich von 15 Metern (bisher 10 Meter) ohne Baugenehmigung errichtet werden. Ebenfalls verfahrensfrei sollen darüber hinaus temporäre Masten ohne Höhenbegrenzung sein, wenn diese für maximal 24 Monate aufgestellt werden und zur Schließung einer bestehenden Versorgungslücke erforderlich sind.

Mit dieser Gesetzesänderung, die nun in die Verbändeanhörung gehen wird, stellt der Freistaat die Weichen für einen unbürokratischeren und schnelleren Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern.

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