14. Juli: Revolutionstag auch für Bayerische Beamte
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das neue Bayerische Beamtenrecht war schon mehrfach Gegenstand von Ausführungen in dieser Blogreihe. Man könnte die darin enthaltenen Neuerungen des Laufbahngesetzes – des Kernstücks der Reform – wirklich für eine „Revolution“ im Beamtenrecht halten.
Die wesentlichen Neuerungen stellen sich wie folgt dar:
-
Wegfall der Laufbahngruppen (siehe dazu auch den Blog-Beitrag „Bayern: Einführung einer „Leistungslaufbahn" mit vier Qualifikationsebenen“).
-
Einführung von nur mehr sechs Laufbahnen (siehe dazu auch den Blog-Beitrag „Bayern: Einführung einer „Leistungslaufbahn" mit vier Qualifikationsebenen“).
-
Wegfall der „Überlappungsämter“ (früher: Regierungsrat A 13 und Oberamtsrat A 13; jetzt nur mehr Regierungsrat A 13).
-
Einheitliche Probezeit von nur zwei Jahren in allen Laufbahnen.
-
Zwei parallele Aufstiegsverfahren mit Einführung des „Modularen Aufstiegs“ (siehe dazu auch die Blog-Beiträge: „Lothar Matthäus wird Ministerialrat in Bayern“ und „Lothar Matthäus wird Ministerialrat in Bayern – Teil II“).
Dabei gilt es zu bedenken:
Revolutionen waren in Bayern noch nie erfolgreich!3
Ob man daran gedacht hat, als man in Art. 69 des Entwurfes des neuen Laufbahngesetzes eine „Evaluationsklausel“ aufgenommen und bestimmt hat, dass die Auswirkungen des neuen Gesetzes – und letztendlich damit das Gesetz selbst – nach zwei Jahren überprüft werden müssen ?
Herzlich,
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
______________________________
1 Kathke/Eck, ZBR 2009, 361.
2 So die Ausschussvorsitzende Heckner auf der Veranstaltung des VHBB in München vom 5.7.2010.
3 Sieht man ab von der Abschaffung der Monarchie im Jahr 1918 - die bekanntlich in Zusammenhang mit der Abschaffung des Deutschen Kaiserreiches und der Doppelmonarchie in Österreich-Ungarn zu sehen ist.

