Aus befristeten Lehrerverträgen werden Beamtenverhältnisse

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Die Lohnunterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrern sind ungerecht. Dabei sind angestellte Lehrer noch nicht einmal billiger, stellte das Magazin „Die Zeit“ fest.1 Der Freistaat Bayern will nunmehr diese Erkenntnis umsetzen und befristete Lehrerverträge in Beamtenverhältnisse umwandeln.2

Liebe Leserin, lieber Leser,


das Magazin „Die Zeit“ stellte fest: Angestellte für den Staat sind gar nicht unbedingt „billiger“.


„Durch angestellte Lehrerinnen und Lehrer spart der Staat nichts!“


Er verteilt die Ausgaben nur anders. Schließlich fallen für sie Lohnnebenkosten von gut 26 bis 30 Prozent des Bruttolohns an, für Beamte nicht. Die Angestellten zahlen selbst auch in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Vor allem deshalb haben sie am Ende des Monats netto weniger Geld als ihre verbeamteten Kollegen.


Bayern will hier (richtigerweise) wieder einmal Vorreiter sein. Wie der Bayerische Rundfunk berichtete, haben rund fünf Prozent der bayerischen Lehrer nur befristete Verträge. Sie melden sich nach Ende des Schuljahres arbeitslos und hoffen auf eine neue Anstellung im September.


Der bayerische Kultusminister Bernd Sibler (CSU) will Lehrerinnen und Lehrern, die lange Zeit befristete Verträge hatten und sich bewährt haben, die Möglichkeit einer Verbeamtung anbieten. Der Freistaat wolle voraussichtlich zum Schuljahr 2019/20 eine Sondermaßnahme auf den Weg bringen. Gerade jetzt, in Zeiten des Lehrermangels, sind befristete Verträge nicht mehr nachvollziehbar, geschweige denn sinnvoll. Dabei spricht für die generelle Verbeamtung von Lehrern insbesondere Folgendes:


Das Schulwesen gehört nach der Verfassung (Art. 7 GG) zu den herausragenden „öffentlichen Pflichtaufgaben“. Das Beamtenverhältnis für Lehrer trägt der Tatsache Rechnung, dass in den Schulen in großem Umfang hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden (Notengebung – Versetzung in die nächsthöhere Klasse – Schulabschlüsse – Zulassung zu weiterführenden Schulen etc.).


Siehe dazu den Beitrag: Der Funktionsvorbehalt im Beamtenrecht.

 

Auch aus politischer und gesellschaftlicher Sicht ist der Beamtenstatus für Lehrer unverzichtbar:

  • Das Schulangebot wird durch das Streikverbot gesichert.

  • Im Gegenzug sichert der Beamtenstatus die persönliche Unabhängigkeit des Lehrers, die in Zeiten zunehmenden Drucks auf die Schulen durch Eltern und Organisationen für die Wahrnehmung der pädagogischen Freiheit an Bedeutung gewinnt.

Gerade in Zeiten eines gesellschaftlichen Wandels in Deutschland hängt die Zukunft von der Qualität der Bildung ab. Diese Qualität wird nur gesichert, wenn Lehrer unabhängige Vorbilder sind und das sind sie nun einmal im Beamtenverhältnis.

Auch im Wettbewerb der Bundesländer um Lehrkräfte will Bayern deshalb befristeten Lehrern attraktivere Konditionen im Beamtenverhältnis bieten.


Siehe dazu:

 

Ihr

Dr. Maximilian Baßlsperger


1 Siehe Zeit online vom 26.6.2018: Verbeamtet alle Lehrer!

 


 

Lesen Sie dazu auch die Beiträge:

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6 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 19.10.2018 um 08:47:
Die Übernahme von auf Zeit angestellten Lehrern ins Beamtenverhältnis wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung und dieses Ziel ist auch ein Teil des Wahlprogramms der Freien Wähler in Bayern, welche wohl jetzt in eine Koalition mit der CSU treten. Hoffentlich setzt sich hier die Vernunft - endlich - durch: Weg von der früheren Bildungsminimierung nach Hohlmeier!
kommentiert am 17.10.2018 um 09:29:
Nachtrag: Es geht mir nur um fachliche Unfähigkeit, nicht um die, welche aus gesundheitlichen Gründen verschuldet ist!Ich bin für finanzielle Abstufungen bei fachlicher Unfähigkeit, der einzelne Beamte kann sich danach mit Einsatz aber wieder hoch arbeiten!Entlassungen bei Faulheit, Abstufungen und Verstzungen bei fachlicher Unfähigkeit!
kommentiert am 17.10.2018 um 09:25:
Lieber Blogbetreiber, lieber B:B: Faulheit setzt "Bösartigkeit" voraus, ich bin also praktisch aus eigener Entscheidung faul! Unter Unfähigkeit leidet der Betroffene meist am meisten, kann nichts dafür! Ich bin, Sie ja auch, bei dauerhafter Minderleistung bei Beamten für die Entfernung aus dem Dienst, bei fachlicher Unfähigkeit langt sicher eine Umsetzung/Versetzung, aber mit Gehaltsabstufung wenn auch im neuen Amt "unbrauchbar"Dies könnte gehaltsmäßig ruhig bis zum Eingangsgehalt gehen wenn nötig!Es gilt, vor Frühpensionierung eine neue Verwendung zu suchen!Es scheint bei Lehrern übrigens schwieriger mit den Versetzungen zu sein, da sie ja praktisch nur als Lehrer arbeiten können. Innerhalb einer Behörde/Verwaltung scheint es besser zu klappen! Ich stehe aber dazu, faule und für den Beruf ungeeignete Leher, von der Allgemeinheit getragen, sind ein "Angriff auf Kinderseeelen" Solche Lehrer würden Sie für sich oder Ihre Kinder nicht wollen, gilt für jeden Status!Natürlich sind auch unfähige Angestellte von der Stelle zu "entfernen".Bedenken Sie bei Beamten aber den besonderen Status, der mit einem besinderen Ethos einhergehen muss! Ich weiß von Lehrern dass sie unfähige oder faule Kollegen "hassen". Danke für die ruhige und gewinnbringende Diskussion! Beste Grüße
kommentiert am 17.10.2018 um 08:34:
Sehr geehrte Frau Berg, zunächst vielen Dank für Ihr Interesse. Sie sprechen wieder ein wichtiges Problem an: Beamte, die sich in ihrem Berufsleben als faul und / oder unfähig erweisen. Im Falle eines Verschuldens ist die Sache klar, denn hier bietet das Disziplinarrecht genügend Möglichkeiten zu reagieren - bis hin zur Entfernung aus dem Dienst. Bei Dienstunfähigkeit liegt das Problem darin, dass sich Amtsärzte oft scheuen, entsprechende Gutachten zu erstellen. Im Übrigen gibt es wohl nur in den seltensten Fällen eine Ungeeignetheit für alle in einer Behörde zu erledigende Arbeiten. Hier hilft in der Regel das Instrument der Umsetzung. Bitte bedenken Sie, dass auch Angestellte nach einer gewissen Zeit "unkündbar" werden. Beste Grüße, Ihr Maximilian Baßlsperger
kommentiert am 16.10.2018 um 17:05:
Ohne Herrn Dr. B. vorgreifen zu wollen: Das Problem hat der Dienstherr doch immer! Soll man allein deshalb jede Ernennung unterlassen?
kommentiert am 16.10.2018 um 12:09:
Lieber Blogbetreiber,gebe Ihnen grundsätzlich recht, was ist aber mit Personen, die nicht faul sind, sondern bei denen es sicher irgendwann herausstellt, dass sie als Lehrer nicht/nicht mehr geeignet sind!?
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