Liebe Leserinnen, liebe Leser,
ein Beamter ist mehr als sechs Jahre lang nicht zur Arbeit erschienen, ohne dass es seinem Dienstherrn aufgefallen wäre. Zu dieser Zeit bezog er jeden Monat sein Gehalt. Die Abwesenheit des Beamten wurde von der Stadtverwaltung erst bemerkt, als die Stadtverwaltung aus Anlass eines Dienstjubiläums1 eine Plakette überreichen wollte.
Dass der Mann seiner Arbeit so lange unbemerkt fernbleiben konnte, lag der Stadt zufolge an einer mangelhaften Abstimmung. Der Mann war von der Stadtverwaltung zu den Wasserwerken versetzt worden und sollte dort den Bau einer Kläranlage überwachen. "Im Rathaus glaubte man, er sei bei den Wasserwerken und der Direktor der Wasserwerke wähnte ihn in der Stadtverwaltung", erklärte ein Stadtrat.
Der Beamte hingegen sah sich als Opfer "politischen Mobbings". Er hielt der Stadtverwaltung vor, ihn aus politischen Gründen auf einen inhaltsleeren Posten abgeschoben zu haben. Obwohl es für ihn nichts zu tun gegeben habe, sei er gelegentlich in seinem Büro erschienen. G. bestritt allerdings nicht, über Jahre hinweg fürs Nichtstun bezahlt worden zu sein.
Die Stadt leitete ein Verfahren ein und verlangte im Jahr 2016 die Rückzahlung der Besoldung – aber nur für ein Jahr. Sie bekam vor Gericht Recht.
In der Verhandlung tauchte auch die Frage auf, wie das Fernbleiben über Jahre hinweg unbemerkt bleiben konnte. Der Vertreter der Wasserwerke erklärte, seine Behörde sei davon ausgegangen, dass G. von der Stadtverwaltung dienstlich beaufsichtigt werde. Diese nahm wiederum an, dass die dienstliche Aufsicht den Wasserwerken obliege. So konnte der Beamte jahrelang unentdeckt der Arbeit fernbleiben.
Ergänzend sei erwähnt, dass sich dieser Fall in der spanischen Stadt Cadiz zugetragen hat.2
In Deutschland könnte sich derartiges niemals ereignen – oder?
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
1 Lesen Sie dazu den Beitrag Gratifikation und Dienstjubiläum
2 http://www.sueddeutsche.de/panorama/cdiz-spanischer-beamter-geht-sechs-jahre-nicht-zur-arbeit-niemandem-faellt-es-auf-1.2861330
KBW-Seminarempfehlung:
Systematische Einführung in das öffentliche Dienstrecht - Schwerpunkte in der Rechtsprechung, aktuelle Fragen, Einfluss des Rechts der Europäischen Union
Im Seminar werden nicht nur alle wesentlichen Teile des öffentlichen Dienstrechts vorgestellt, sondern vielmehr wird auf die Spruchpraxis der Gerichte, insbesondere auf die richterliche Herangehensweise an die sich jeweils stellenden Rechtsfragen, eingegangen. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer damit vertraut zu machen, was in einem beamtenrechtlichen Gerichtsverfahren zu erwarten ist, um ihre praktische Arbeit darauf auszurichten.
20.06.-21.06.2016 (in Berlin)
Referent: Herr Dr. Karl-Heinz Millgramm
Veranstalter: Kommunales Bildungswerk Berlin
https://www.kbw.de
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