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Das Ansehen des Berufsbeamtentums oder: Thomas von Aquin lässt grüßen!

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Witze zu Lasten derjenigen zu machen, die sich nicht wehren können, ist seit jeher ein beliebter populistischer Zeitvertreib. Beamte sind dabei nur allzu gerne eine willkommene Zielscheibe. Oder steckt etwa hinter jeder Pointe auch ein Körnchen Wahrheit? Um das Ansehen des Berufsbeamtentums ist es jedenfalls schon seit sehr langer Zeit nicht zum Besten bestellt.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

jeder von Ihnen kennt den einen oder anderen „Beamtenwitz“. Sei es das berühmte „Beamtenmikado“ („Wer sich zuerst rührt hat verloren“), oder die Ruhestandsspitze („Beamte treten nicht in den Ruhestand, sie werden umgebettet“). Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind und waren stets Ziel entsprechender Bemerkungen.

Was aber nur wenige wissen: Die negativen Ansichten über die Beamten reichen mindestens zurück bis zu Thomas von Aquin.

„Gern überlässt man aus Faulheit die Arbeit am gemeinsamen Eigentum anderen, wie das bekanntlich vorkommt, wo zu viele Beamte sind…“1

Diese Aussage hat Thomas von Aquin im 13. Jahrhundert getroffen und es scheint, dass sich in der Anschauung der Öffentlichkeit nur wenig geändert hat: Man hält Beamte generell für faul, unflexibel, feige, entscheidungsschwach usw. Handelt es sich dabei nur um ein unzutreffendes Vorurteil, oder steckt dahinter nicht auch etwas Wahres oder gar Methode?

Die Ursache für die zahllosen Anfeindungen ist in der rechtlichen Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses zu sehen: Beamte sind aufgrund ihrer verfassungs¬recht¬¬lichen Stellung weisungsgebunden, sie dürfen nach unserem Grundgesetz nicht streiken (siehe dazu auch den Blog-Beitrag „Streikrecht für Beamte“), – sie haben sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten, dass es dem Ansehen ihres Amtes entspricht. Ihre Handlungen sind außerdem nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern auf eine gerechte und uneigennützige Aufgabenerfüllung im Interesse der Allgemeinheit.

Im Gegenzug gewährt ihnen das Grundgesetz und ihr jeweiliger Dienstherr ein großes Maß an Absicherung während ihres aktiven Dienstes, aber auch noch nach dessen Beendigung.

Gerade dieser letztgenannte Umstand weckt bei vielen Außenstehenden Missgunst und Argwohn. Deshalb unterliegen einzelne Negativbeispiele gerne der Verallgemeinerung. Man sollte dabei aber weder in der Öffentlichkeit, noch innerhalb des Berufsbeamtentums selbst vergessen, dass die in unserem Staat gewohnte und zu Recht als selbstverständlich geltende stabile Verwaltung nicht ohne ein funktionierendes Berufsbeamtentum denkbar wäre (mehr dazu im Blog-Beitrag „Zwanzig Jahre Mauerfall und öffentlicher Dienst“).

Thomas von Aquin würde sich deshalb heute wohl anders zum Berufsbeamtentum äußern. Er selbst war schließlich alles andere als ein Populist.

Herzlich,

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
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1 Summa Theologica II, 66, 2; nachzulesen bei Conrad Zander, „Dummheit ist Sünde“ Pathmos Verlag, S. 82.

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