Liebe Leserinnen, liebe Leser,
ein Magier, der unter dem Künstlernamen „Hardy“ in Schulen und Kindertagesstätten im Raum Augsburg auftritt, zeigt seinem jungen Publikum eine scheinbar leere Röhre. "Weißer Hase, komm' heraus, aber friss mich nur nicht auf" rufen die Kinder – und plötzlich sitzt Kaninchen Micky in der Röhre. Tosender Beifall und schier grenzenlose Begeisterung bei den Kindern! Das war einmal. Denn darüber beschwerte sich nunmehr eine „Tierfreundin“.
Folge: Der Zauberer wurde aufgefordert, seinen Trick den Entscheidungsträgern des Veterinäramtes vorzuführen.
Er zeigte den MitarbeiterInnen der Behörde also, wie er sein Kaninchen hält und erklärte, dass das Tier bei besagtem Trick lediglich eine Minute in seinem „Röhrenversteck“ bleiben müsse. Dadurch werde das Tier weder in physischer noch in psychischer Hinsicht beeinträchtigt.
Nach ihrer etwa zweistündigen Visite seien – so der Zauberer – die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Behörde schließlich wieder gegangen – nicht ohne ihn (und vermutlich auch sein Kaninchen) vorher darauf hinzuweisen, dass er künftig eine Genehmigung für das „Zurschaustellen von Tieren“ benötige.
Der Zauberer beantragte daraufhin brav die Genehmigung, zahlte dafür eine Gebühr von 184 Euro – und dachte, dass er jetzt weiterhin in Ruhe seinen Trick vorführen könnte.
Weit gefehlt! Der im Folgenden erlassene Verwaltungsakt des Veterinäramts lautete:
„Das Publikum ist vor Beginn der Darbietung darauf hinzuweisen, dass laute Geräusche – so zum Beispiel Applaus – zu vermeiden sind!“
Das Veterinäramt begründet seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass das Kaninchen unter dem Beifall der Kinder leide.
Es wurden außerdem noch weitere Auflagen festgelegt:
Ich denke:
Ein Amtsträger sollte sich im Einzelfall zumindest bemühen, die Folgen seiner Entscheidungen in seine Überlegungen mit einzubeziehen.
Bestes Beispiel:
Der Magier „Hardy“ darf aufgrund des vom Veterinäramt erlassenen Verwaltungsakts seinen Hasen „Micky“ nicht mehr zur Freude der Kinder aus dem Hut zaubern. Grund: Man kann (und sollte!) den Kindern das Klatschen und Jubeln nicht verbieten!
Dadurch wurde dem Zauberer aber letztendlich seine Erwerbsgrundlage entzogen. Es bleibt zu hoffen, dass er jetzt den armen Micky deshalb nicht vielleicht sogar noch schlachten muss!
Der Amtsschimmel wäre dann also des Hasen Tod!
Ob die Tierfreundin, auf deren Veranlassung hin das Veterinäramt tätig geworden ist, an diese Möglichkeit gedacht hat, ist bisher nicht bekannt.
Herzlich,
Ihr Dr. Maximilian Baßlsperger
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1 Schildbürgerstreiche von Beamten waren innerhalb dieser Reihe schon mehrfach eine willkommende Grundlage unserer Blogs. Insofern sei etwa nur auf die beiden Beiträge König Watzmann und Graminger Berggeist – Schildbürgerstreiche aus Brüssel oder Schildbürgerstreiche aus Brüssel: „Amtscourage“ ist gefragt! verwiesen.
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