Liebe Leserinnen, liebe Leser,
auf Anfrage der „SZ“ erklärte das Miesbacher Landratsamt, dass der Landkreis Miesbach 33.200 Euro für das Geburtstagsfest von Landrat Kreidl am 16. August 2012 im Schlierseer Bauerhofmuseum des Ex-Skistars Markus Wasmeier bezahlt habe. Die Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee übernahm nach ihren eigenen Angaben dann auch noch einen Kostenanteil von 77.000 Euro. Für die Ausrichtung des Festes hatte der Landkreis nur 25.000 Euro in den Kreishaushalt eingestellt – und zwar unter dem Titel „Öffentlichkeitsarbeit“, erklärte die Behörde.1 Woher die restliche Summe stammt, ist noch nicht letztlich geklärt.
Besonders schlimm: Der Landrat war bereits bei der „Familienaffäre“ des bayerischen Landtags aufgefallen, in die Kreidl ebenfalls tief verstrickt ist. Er hatte in den vielen Jahren, in denen er Abgeordneter war, seine Ehefrau als Mitarbeiterin angestellt und ihr auch noch Übergangsgeld bezahlt, als er Landrat war.
Um das Bild des Kommunalpolitikers abzurunden: Ende März 2013 war bekannt geworden, dass er seine Doktorarbeit zum größten Teil abgeschrieben hatte, ohne die Quellen zu nennen. Im Dezember wurde ihm deshalb der Doktortitel von der Bundeswehruniversität aberkannt.
Die „SZ“ wertet den Fall Kreidl wie folgt:
„Die Causa Kreidl ist für viele ein Paradebeispiel für die Selbstherrlichkeit und das Machtbewusstsein so mancher Kommunalpolitiker.“2
So mancher wird dabei auch an die geplante Diätenerhöhung unserer Volksvertreter im Bundestag denken!
Ich denke:
Es sollte nicht vergessen werden: Als Landrat ist Herr Kreidl in erster Linie Beamter (Kommunaler Wahlbeamter) und nicht Politiker!
Er ist Dienstvorgesetzter sämtlicher Beamter des Landratsamtes und besitzt damit selbstverständlich eine Vorbildfunktion.
Seine Beamten müssen aber bei der Entgegennahme von Geschenken eine besondere Vorsicht an den Tag legen (vgl. § 42 BeamtStG)! Zur Erinnerung: Die in Deutschland üblichen Höchstgrenzen von 5 bzw. 10 Euro gelten als „Jahreshöchstgrenzen“ (vgl. den Beitrag: Zu Weihnachten: Bitte keine Geschenke an Beamte.
Übrigens: Herr Landrat Kreidl ist mittlerweile als Vorsitzender des Landkreisverbandes zurückgetreten. Er wollte sich allerdings nach eigener Aussage bei der jetzt im März stattfindenden Kommunalwahl erneut zum Landrat wählen lassen um den Bürgern des Landkreises Miesbach weiterhin mit seiner Sachkunde dienen zu können!3
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
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2 http://www.sueddeutsche.de/bayern/affaere-um-csu-landrat-in-miesbach-euro-fuer-kreidls-geburtstag-1.1885031
3 http://www.sueddeutsche.de/bayern/affaere-um-csu-landrat-in-miesbach-euro-fuer-kreidls-geburtstag-1.1885031
Zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken bei Beamten vgl.:
1. Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, § 42 BeamtStG, Rn. 1 ff. 2. v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 42 BeamtStG, Rn. 1 ff. 3. Kathke in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 42, Rn. 1 ff. |
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