Der öffentliche Dienst der Zukunft
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
schon seit geraumer Zeit befindet sich der Öffentliche Dienst in einem anhaltenden Veränderungsprozess.2 Die Gründe hierfür sind u.a.:
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Gesteigertes betriebswirtschaftliches Denken – gerade auch in der öffentlichen Verwaltung
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der demografische Wandel der Gesellschaft (Veralterungsprozess)
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die wachsenden Erwartungen der Bevölkerung an die Leistungen des Staates und seiner Verwaltungen
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die Einführung neuer Technologien und eine damit verbundene veränderte Aufgabenstellung der öffentlichen Dienste
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ein vermeintlicher Wertewandel in der Gesellschaft: weniger (oder kein) Obrigkeitsdenken, mehr Dienstleistung
Ende Oktober 2011 hat Bundesinnenminister Friedrich im Bundeskabinett den Demografiebericht vorgelegt. Dieser zeige, so der Minister, „dass der demografische Wandel eine Herausforderung ist, aber auch eine Chance… Unsere höhere Lebenserwartung eröffnet uns auch neue Perspektiven. Altbekanntes muss umgebaut und modernisiert werden, fit gemacht werden für eine Gesellschaft mit einem deutlich höheren Durchschnittsalter."
Dies gelte in besonderem Maße auch für die öffentliche Verwaltung. Nicht nur die stetig wachsende durchschnittliche Lebenserwartung in unserer Gesellschaft, sondern auch die Änderungen in den Lebensgewohnheiten bedingen einen raschen Umbau der Verwaltung. „Unsere Verwaltung wird in den nächsten Jahren immer öfter und stärker mobile Bürgerdienste und Online-Sprechstunden anbieten. Das Internet wird zur Stabilisierung, Aktivierung und Belebung des Verwaltungshandelns beitragen“, meint der Innenminister. Dies gelte in besonderem Maße für den ländlichen Bereich, denn gerade hier brauche die Verwaltung „flexible Dienstleister für die Versorgung mit Dienstleistungen, Gütern des täglichen Bedarfs und Mobilität.“
Ich denke:
Der Minister trifft hier des Pudels Kern.
Ein Staat ist immer nur so gut wie seine Verwaltung. Deshalb muss und wird sich der öffentliche Dienst den neuen Herausforderungen stellen und er wird diese Herausforderungen meistern. Trotz aller Anfeindungen hat das Berufsbeamtentum in der jetzigen Form seit nunmehr fast 200 Jahren „überlebt“ und es ist nach wie vor „der“ Garant einer stabilen und funktionierenden öffentlichen Verwaltung.3
Herzlich,
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
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1 PNP vom 31.10.2011.
2 www.diw.de › Publikationen & Veranstaltungen › Publikationen
3 Siehe den Blog: Zwanzig Jahre Mauerfall und öffentlicher Dienst
Zu den verschiedenen Amtsbegriffen vgl.:
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Summer in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Bayerisches Beamtenrecht, § 8 BeamtStG, Rn. 47 ff
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v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 8 BeamtStG, Rn. 69 ff.
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Baßlsperger, Einführung in das Beamtenrecht, Kapitel 3, Rn. 22 ff

