Finanzbeamte nach Griechenland
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
im Januar hatte die Regierung in Athen eine 170 Seiten lange Liste mit den Namen von 4000 Steuersündern veröffentlicht. Sie schulden dem griechischen Staat den Angaben zufolge insgesamt knapp 15 Milliarden Euro. Die Regierung unter Ministerpräsident Lucas Papademos hatte angekündigt, hart gegen Steuersünder vorzugehen.1
Das hoch verschuldete Griechenland hat große Probleme mit seiner Finanzverwaltung. Die Regierung des Mittelmeerstaates sucht derzeit intensiv nach Geld, das von seinen Bürgern nicht versteuert wurde und/oder außer Landes gebracht wurde. 65 Milliarden Euro seien seit Ausbruch der Krise 2009 von Konten abgezogen worden, hatte Finanzminister Evangelos Venizelos behauptet. Etwa ein Viertel davon sei ins Ausland gebracht worden.2 Venizelos rief alle Griechen auf, ihr Erspartes wieder im Land anzulegen.
Nun sollen deutsche Finanzbeamte helfen, das finanzielle Chaos zu beheben. Laut Finanz-Staatssekretär Hans Bernhard Beus3stehen bereits über 160 Freiwillige aus deutschen Finanzbehörden für die Aufbauhilfe bereit. Er sprach von einem wichtigen Element, Griechenland bei seinen Konsolidierungsbemühungen zu helfen und die Steuerverwaltung effektiver zu machen. Das Projekt könne schon in den nächsten Monaten anlaufen. Einen genauen Zeitpunkt, wann deutsche Finanzbeamte nach Athen geschickt werden, gebe es aber noch nicht.
Besonders viele deutsche Finanzbeamte, die bald in Griechenland helfen könnten, kommen dabei aus Nordrhein-Westfalen. Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans: „Griechenland steht heute vor den Problemen, die die ehemalige DDR 1990 hatte.“4
Bereits in dem Beitrag Zwanzig Jahre Mauerfall und öffentlicher Dienst wurden die Leistungen der „Wessi-Beamten“ bei der damaligen Aufbauhilfe – Ost gewürdigt, die es innerhalb kürzester Zeit schafften, einen ganzen Staat in verwaltungstechnischer Hinsicht aufzubauen.
Nach dem Fall der Mauer wurde die Bundesrepublik vor eine gewaltige Aufgabe gestellt: Es begann alsbald nach der Wiedervereinigung der „Aufbau“ eines funktionierenden Verwaltungsapparates in geradezu Windeseile!
Ich denke:
Ein Staat ist immer nur so gut, wie seine Verwaltung und eine Verwaltung ist immer nur so gut, wie ihre Beschäftigten!
Die rasche Hilfe beim Aufbau der Verwaltung in den neuen Bundesländern ist dafür der beste Beweis und die Idee, deutsche Finanzbeamte auch bei der “Aufbauhilfe Griechenland“ einzusetzen, erscheint vor diesem Hintergrund durchaus erfolgversprechend zu sein.
Allerdings warnte Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans: „Die schon erheblichen Vorbehalte mancher Ostdeutschen gegen die Wessis werden bei den Griechen gegenüber den Deutschen ungleich größer sein.“ Die deutsche Steuergewerkschaft wendet sich deshalb gegen den Vorschlag, Finanzbeamte nach Athen zu schicken. Ihr Vorsitzender Thomas Eigenthaler fürchtet offenbar um Leib und Leben der Beamten: „Ich würde mir da Sorgen um die körperliche Unversehrtheit unserer Beamten machen... Die Stimmung gegen Deutsche in Griechenland ist so aufgeheizt, da ist unsere tätige Mithilfe vor Ort nicht erwünscht.“ Es sei heikel und letztlich nicht zu verantworten, Steuerexperten mit deutschem Pass zur Vollzugshilfe nach Griechenland zu schicken oder gar Steuerfahnder vor Ort einzusetzen (siehe hierzu auch den Beitrag: Afghanistan: Auch Beamte unter den Toten).
Die Beamten können nach den dienstrechtlichen Bestimmungen nur auf freiwilliger Basis in Griechenland eingesetzt werden (vgl.: § 29 BBG und § 20 BeamtStG). Wenn sich aber Beamte bereit erklären, die entsprechenden Aufgaben vor Ort zu übernehmen, so spricht nichts gegen diesen innereuropäischen Auslandseinsatz.
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
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1 http://www.stern.de/wirtschaft/news/deutsche-finanzbeamte-sollen-in-griechenland-steuern-eintreiben-1791977.html
2 http://www.stern.de/wirtschaft/news/deutsche-finanzbeamte-sollen-in-griechenland-steuern-eintreiben-1791977.html
3 http://www.wiwo.de/politik/europa/aufbauhilfe-160-finanzbeamte-fuer-athen/6245378.html
4 http://www.wiwo.de/politik/europa/aufbauhilfe-160-finanzbeamte-fuer-athen/6245378.html
Zur Zuweisung vgl.:
- Summer in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 20 BeamtStG, Rn. 1 ff
- v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, HBR IV, § 20 BeamtStG, Rn. 1 ff
- Baßlsperger, Einführung in das neue Beamtenrecht, Kapitel 12

