Von wem die Richtlinie zum Aufstellen eines Dienstweihnachtsbaumes tatsächlich stammt, darüber bestehen die unterschiedlichsten Auffassungen. Fakt ist, dass diese Anweisung von zahllosen Entscheidungsträgern in der öffentlichen Verwaltung getroffen worden sein könnte.
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
obwohl die folgende Dienstanweisung schon recht lange zurückliegen mag, scheint sie doch von immerwährender Aktualität zu sein. Auch auf die Gefahr hin, dass der/die eine oder andere diese Anweisung schon kennt, möchte ich sie Ihnen hiermit als kleines Weihnachtsgeschenk anbieten:
§ 1
Dienstweihnachtsbäume (DwBm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Weihnachtsbäumen nachgebildete Weihnachtsbäume aus anderen Materialien, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.
§ 2
Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass:
a) der DwBm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
b) der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht,
c) im Umfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.
§ 3
Die DwBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Dienststellenleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht – sog. Kerzen – dürfen nur Verwendung finden, wenn:
a) die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend im Einzelfall oder durch Aushang unterrichtet sind und
b) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.
§ 4
In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen.
Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:
Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte.
§ 5
Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwangslos nach Dienstgraden geordnet um den DwBm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch einen Vorgesetzten in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.
Gezeichnet:
Schmalspur Behördenleiter -
Ich bitte, vorgenannte Richtlinien in geeigneter Weise in Ihrem Zuständigkeitsbereich bekanntzugeben.
Frohe Weihnachten wünscht Ihnen
Ihr Dr. Maximilian Baßlsperger
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.
Kontaktformular