Liebe Leserinnen, liebe Leser,
es änderte sich zwar nicht das Geringste an der Ausbildung der Beamten der mittlerweile „dritten Qualifikationsebene“, aber wenn beispielsweise schon die frühere „Verwaltungsschule der Sozialverwaltung“ jetzt – ebenfalls ohne jegliche Änderung des Tätigkeitsbereiches – wie vom heiteren Himmel heraus in „Akademie der Sozialverwaltung“ umbenannt wurde, dann führt die frühere „Beamtenfachhochschule“ ihre neue deutsche und internationale Bezeichnung mit Fug und Recht! Schließlich findet ja auch die Ausbildung der Beamten des gehobenen Dienstes in der Bundesverwaltung an der „Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung“ mit Hauptsitz in Brühl statt.
Es geht hier also nicht um eine bloße Selbstdarstellung, sondern um eine sachgerechte Gleichstellung mit vergleichbaren Einrichtungen. Dass damit auch eine graduelle Abgrenzung zu jüngeren „Emporkömmlingen“, wie der genannten „Akademie“ gegeben ist, erscheint in diesem Zusammenhang lediglich als längst fälliger, überaus sachgerechter und willkommener Nebeneffekt.
Allerdings: Die hauptamtlichen Dozenten an der Hochschule des Bundes werden im Gegensatz zu ihren bayerischen Kollegen als „Professoren“ berufen. In Bayern sind hauptberuflich Lehrende an der „Hochschule für den öffentlichen Dienst“ weiterhin schlichte „Verwaltungsbeamte“.
Aber auch das ist irgendwie sachgerecht und hat folgenden Grund: Nach dem Hochschulrecht des Bundes müssen Professoren an allen Hochschulen ihre Lehrbefähigung und ihre wissenschaftliche Qualität in der Regel durch eine Promotion nachweisen. In Bayern brauchen die Dozenten solche Nachweise nicht zu erbringen. Im Gegenteil: Diese Regel wäre hier die große Ausnahme!
In diesem Zusammenhang muss auf Folgendes hingewiesen werden: In Bayern lautet Art. 1 Abs. 1 des BayHSchPG: „Dieses Gesetz gilt für Personen, die haupt- oder nebenberuflich an den Hochschulen des Freistaates Bayern wissenschaftlich oder künstlerisch tätig sind; die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege wird durch dieses Gesetz nicht berührt.1“
Außerdem werden an der bayerischen „Hochschule für den öffentlichen Dienst“ als akademische Grade nicht Bachelor- und Mastergrade verliehen, sondern nach wie vor Diplome (Diplomverwaltungswirt, Diplomfinanzwirt etc.2). Aber auch das hat seinen Sinn. Denken Sie nur einmal an die vor der Europäisierung des Bildungswesens üblichen Diplomabschlüsse: Ein Diplomingenieur mit einer Ausbildung an einer deutschen Universität hatte Weltgeltung! Davon kann man nach der europaweiten Verallgemeinerung der Hochschulausbildung bei einem „Bachelor“ oder einem „Master“ nun sicher nicht mehr ausgehen.3
Allerdings: Bis vor einiger Zeit wurden Diplome an der (damaligen) Fachhochschule für die öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern jahrelang sogar ohne Diplomarbeit verliehen, was zumindest am Fachbereich Sozialverwaltung evtl. damit erklärt werden konnte, dass der zuständige Referatsleiter im Ministerium selbst weder ein solches Diplom, noch einen sonstigen akademischen Abschluss besaß.
Letztendlich ist aber alleine Folgendes entscheidend:
Egal ob Fachhochschule, Hochschule oder „University“: Die Einrichtung bringt seit vielen Jahrzehnten für die bayerischen Einstellungsbehörden hervorragend ausgebildete Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes (bzw. jetzt der „dritten Qualifikationsebene“) hervor, die das personelle Fundament einer bestens funktionierenden Verwaltung gebildet haben und auch in Zukunft bilden werden.
Und darauf können und dürfen sich nicht nur die Behörden und ihre Leitungen, sondern gerade auch die Bürger Bayerns weiterhin verlassen.
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
1 Warum dieses Gesetz nicht bereits jetzt auf die neue Bezeichnung „Hochschule für…“ abstellt, ist unverständlich. Die Mühlen des Gesetzgebers mahlen hier wieder einmal sehr gemächlich.
2 Näheres dazu siehe unter http://www.fhvr.bayern.de/de/startseite.html
3 Der Wahlspruch des Prüfungsjahrgangs 2016 am Fachbereich Sozialverwaltung der (damaligen) Fachhochschule für die öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern lautete deshalb konsequent: „Was brauchen wir den Bachelor – wir haben ein Diplom!“
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Der nächste Beitrag in dieser Reihe erscheint nach Ostern am 24. April 2017
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