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König Watzmann und Graminger Berggeist: Schildbürgerstreiche aus Brüssel!

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Im Mai 2010 wurde Karlmann Detter, Besitzer einer kleinen Brauerei im oberbayerischen Graming, schriftlich von der zuständigen Behörde mitgeteilt, dass die Verwendung des Produktnamens „Berggeist“ für sein Bier gegen die Verordnung Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und Rates zur „Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen“ verstoßen soll. Der zuständige Beamte führte an: Es werde suggeriert, dass es sich bei dem Getränk um einen „Geist“ – also eine Spirituose – handele1.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

das zuständige Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit berief sich auf eine Passage der EU-Verordnung, in der es heißt, dass die Verwendung des Wortes „Geist“ im Zusammenhang mit einer verwendeten Frucht oder eines verwendeten Ausgangsstoffes auf  eine Spirituose hindeuten würde.

Jeder „durchschnittlich denkende Normalbürger“ wird dazu folgende Auffassung vertreten:

Das Wort Berg ist weder eine Frucht noch ein Ausgangsstoff für die Herstellung des als „Berggeist“ bezeichneten Bieres. Bier aber ist wiederum – was man wohl auch in Brüssel weiß – keine Spirituose.

Unter einem „Berggeist“ versteht man Wesen, die in der Volkskunde, in Literatur, Kunst und Musik heimisch sind. Bestes Beispiel: König Watzmann2 und seine sieben Kinder sind unbestritten „Berggeister“.

Der EU – Bürokratismus treibt immer wieder neue und immer seltsamere Blüten!

  • Manche werden sich dabei an die europäische „Verordnung 1677/88 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken“ (kurz: Gurkenverordnung) erinnern, die beispielsweise vorschrieb, dass ein 30 Zenti­meter langes Gemüse der Gattung Cucumis von einer gedachten Geraden höchstens um drei Zentimeter abweichen darf, weil sie sonst nicht als Handelsklasse I verkauft werden könne3.

  • Völlig verständnislos zeigten sich die EU-Bürokraten, als es um die Abschaffung der sog. Bananenverordnung (VO Nr. 2257/94 – Bananenverordnung) ging. Darin wurde in 33 (!) Artikeln samt Anhang und Fußnoten z.B. Bestimmungen getroffen über:
    – die Länge (mindestens 14 cm vom Stielansatz bis zum Blütenende der einzelnen Banane),
    – den Umfang (mindestens 27mm, gemessen in der rechnerischen Mitte der Banane),
    – den Zustand (frei von Missbildungen und unnormalem Wuchs) oder
    – die Verpackung (mindestens 4 Stück) usw. usw. usw...

Man kann verstehen, wenn der oben bereits erwähnte „durchschnittlich denkende Normal­bürger“ von einem „Regulierungswahnsinn“ der hochbezahlten EU-Bürokraten spricht.

Der Vorwurf  trifft aber wieder einmal (auch) den Beamten vor Ort, der diese europa­rechtlichen Verordnungen zu vollziehen hat.

Anders ausgedrückt: Dem Beamten vor Ort bleibt keine Wahl. Kraft des ihm übertragenen Amtes muss er für die Umsetzung dieser (sinnlosen) rechtlichen Vorgaben sorgen. (Siehe dazu auch den Blog-Beitrag: „Zum Selbstverständnis: Warum sind Sie eigentlich Beamter geworden?“ Ihm muss es egal sein, dass darunter das Ansehen des Berufsbeamtentums in seiner Gesamtheit leidet (siehe hierzu auch den Blog-Beitrag „Das Ansehen des Berufsbeamtentums oder: Thomas von Aquin lässt grüßen!“).

Es bleibt zu hoffen, dass sich unter der Regie des neuen EU-Kommissars Öttinger hier einiges ändern wird.

Wer sich über die Qualität seiner Arbeit bei der EU ein erstes Bild machen möchte, dem sei übrigens folgender Link dringend empfohlen: Gunther Oettinger Press Point after EU Hearings, zu sehen auf http://www.youtube.de.

Herzlich,

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
__________________________

1 http://www.regiowiki.pnp.de/index.php/Graminger_Berggeist
2 http://www.sagen.atTraditionelle Sagen
3 http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,474227,00.html

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