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Lehrermangel in Sachsen – ein leicht lösbares, weil selbstgemachtes Problem

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Bereits in dem Beitrag vom 2. April 2012 mit dem Titel „Als Lehrer nach Sachsen?“ wurde auf ein speziell in Sachsen bestehendes Problem bei der Gewinnung geeigneten Lehrpersonals hingewiesen. Jetzt ergeben sich erste Anzeichen für eine sachgerechte Lösung: Die Verbeamtung des Personals!

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft boykottiert seit Jahren eine Verbeamtung der Lehrerschaft in Sachsen. Sie befürchtet eine Zwei-Klassen-Lehrerschaft, wie Landeschefin Ursula-Marlen Krusen immer wieder – gleichsam als Indoktrination – betont.1 Was aber ist die Folge für die Allgemeinheit? Unterrichtsausfälle an Schulen, mangelnde Bildungschancen der sächsischen Schüler im Bundesvergleich und eine durch die schlechtere Ausbildung verursachte Chancenungleichheit im späteren Berufsleben.

Klar ist dabei zum einen: Angestellte Lehrer weisen kein Leistungsminus gegenüber ihren verbeamteten Kollegen auf.

Klar ist aber auch: Angestellte Lehrer lassen sich weit schwerer rekrutieren und leiten.

Klar ist weiterhin: Der Beamtenstatus von Lehrern ist für Schüler, Eltern und für die Allgemeinheit die wesentlich vernünftigere Alternative!

Das hat folgende Gründe:

  1. Der Beamtenstatus sichert die persönliche Unabhängigkeit des Lehrers, die in Zeiten zunehmenden Drucks durch Eltern und Organisationen für eine bestmögliche und gerechte Wahrnehmung der pädagogischen Aufgaben unumgänglich ist.

  2. Durch den Beamtenstatus ist das Schulangebot wegen des nur bei verbeamteten Lehrern bestehenden Streikverbots gesichert.

Wenn nun alle Anzeichen für eine Verbeamtung sprechen, warum wird diese dann wohl durch die GEW über Jahre hinweg boykottiert? Hängt dieser Umstand vielleicht damit zusammen, dass Beamte nicht streiken dürfen und die GEW fürchtet, dadurch an Macht und Mitgliederzahlen zu verlieren?

Nun zeigt sich aber endlich ein Licht am Ende des Tunnels. Patrick Schreiber – Leiter des Schulausschusses im sächsischen Landtag – sagte im MDR, man müsse darüber nachdenken, "ob es nicht tatsächlich sinnvoller wäre, auch über Verbeamtung von Lehrern zu sprechen". Seine Fraktionskollegen Iris Firmenich (Frankenberg), Christian Hartmann (Dresden) und Alexander Dierks (Chemnitz) stimmten ihm zu. In diesem Sinne hat sich Firmenich auf einer Veranstaltung des Sächsischen Lehrerverbands geäußert. Der Verband fordert seit Jahren diesen Schritt. Dierks, Landeschef der Jungen Union, kündigte an, der CDU-Nachwuchsorganisation einen Leitantrag vorzulegen. Darin werde der Beamtenstatus für Lehrer klar und unmissverständlich gefordert. Das dürfe "mit Blick auf den bundesweiten Wettbewerb um Lehrernachwuchs kein Tabu mehr sein", heißt es in dem Papier. Auch das Kultusministerium selbst wirbt für diese Lösung.2

Man könnte also endlich das im Wesentlichen hausgemachte Problem endlich einer sinnvollen Lösung zuführen und man stünde bei den „neuen“ Bundesländern dabei auch nicht allein. Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2013 sein Lehrerproblem auf genau diese Art und Weise gelöst, wie dies in dem Beitrag Lehrer als Beamte: Hat die Vernunft gesiegt? dargelegt wurde.

Ich denke:
Lehrer fallen kraft ihrer für die Allgemeinheit überaus wichtigen Aufgaben in den Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG.

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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