Reduzierung der Laufbahnen – ein großer Vorteil für Beamte und Dienstherren!
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
zu den hergebrachten Grundsätzen gehört dabei auch das Laufbahnprinzip!
Eine Laufbahn besteht aus den Faktoren Laufbahngruppe ( z.B. einfacher – mittlerer – gehobener Dienst) und Fachrichtung (z.B. innere Verwaltung; Steuer; Polizeivollzug etc.) Nun ist es eines der Ziele des neuen Beamtenrechts, die bisherigen Laufbahnen weitgehend zu reduzieren.
Das hat automatisch zur Folge, dass ein Beamter aufgrund seiner Vor- und Ausbildung ohne weitere bürokratische Hemmnisse künftig umfassender als bisher eingesetzt werden kann. Er braucht dafür ggf. nur entsprechende Fortbildungsmaßnahmen zu absolvieren und/oder entsprechende Unterweisungen am Arbeitsplatz zu erhalten!
Die Erweiterung des Einsatzgebietes nützt damit sowohl den Beamten als auch den Dienstherren.
Herzlich,
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

