Staat zahlt Kirchengehälter

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Die kirchlichen Amtsträger werden von den Kirchen aus Kirchensteuermitteln bezahlt! Weit gefehlt! Der gemeine Staatsbürger – ob er einer Glaubensvereinigung angehört oder nicht – trägt einen erheblichen Anteil der hier anfallenden Personalkosten. Es fragt sich, ob diese Finanzierungsmethode auch heute noch zeitgemäß ist.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,


die Zahlungspflicht des Staates für kirchliche Würdenträger geht auf die Enteignung der Kirchen im Jahr 1803 zurück. Die geistlichen Fürsten mussten im Zusammenhang mit der beginnenden Säkularisierung ihre Besitztümer an die weltlichen Fürsten abgeben. Im Gegenzug verpflichtete sich der Staat zur Zahlung eines Ersatzes.1 Bischöfe und Kardinäle werden aufgrund dieser mehr als 200-jährigen Verpflichtung noch heute aus der Staatskasse bezahlt. Nur die Gehälter der Pfarrer werden durch die Kirchensteuer finanziert.

 

Diese Tatsache basiert auf einer Reihe von Verträgen zwischen den einzelnen Bundesländern und der Kirche. Zudem ist sie vom Grundgesetz gedeckt. Art. 140 GG lautet: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Art. 138 der Weimarer Verfassung lautet wiederum: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.“ Bis auf Bremen und Hamburg hat sich jedes Bundesland zu Staatsleistungen verpflichtet, deren regionale Unterschiede aus einer komplizierten Rechtsgeschichte resultieren.2

 

Die nach wie vor geleisteten Zahlungen gehen etwa in Bayern auf ein im Jahr  1924 zwischen dem Land und dem Vatikan geschlossenes Konkordat zurück, dem alsbald ein inhaltlich ähnlicher Vertrag mit den bayerischen Protestanten folgte. Jedes Jahr übernimmt Bayern pauschal die Personalkosten für den evangelischen Landeskirchenrat und für die sieben katholischen Erzbischöfe und Bischöfe und weiterhin unter anderem für 60 Kanoniker und 42 Domvikare, für Beiträge zum Unterhalt der bischöflichen Priester und Knabenseminare usw., usw.3

 

Für die katholischen Bistümer in Bayern zahlte der bayerische Staat Jahr für Jahr fast 66 Millionen Euro. Für die evangelische Landeskirche weitere 21 Millionen Euro. Macht insgesamt rund 87 Millionen. Bundesweit fließen an die Kirchen Personalkosten in Höhe von 500.000.000 €.4 Der Einsatz von Kirchensteuern für diese Personalausgaben ist hier nicht vorgesehen.

 

Neben diesen Leistungen stehen den Kirchen auch noch finanzielle Leistungen für ihre Kindergärten, Erstattungen für Pflegeheime und Krankenhäuser der Caritas und Diakonie, Zuschüsse für die kirchliche Denkmalpflege oder Bildungsarbeit zu. Außerdem:  Die katholische Kirche gilt nach einem Bericht in der „Zeit“5 als größter privater Grundbesitzer in Deutschland. Die genauen Zahlen veröffentlicht die Kirche natürlich nicht, aber Experten schätzen den Besitz beider christlicher Kirchen auf etwa 100.000 Gebäude. Darunter fallen keine Gotteshäuser, sondern Gemeindehäuser, Heime oder Erholungseinrichtungen, vermietete Objekte etc. Zudem gibt es Bauland in Kirchenbesitz von rund 544 Millionen Quadratmetern.5

 

Seitens der Kirchen hält man aber wohl nur die Finanzierung ihres Personals durch die Allgemeinheit – seit mehr als zwei Jahrhunderten – für zeitgemäß, nicht aber eine kostenlose Unterbringung von Flüchtlingen in ihren Liegenschaften. Dabei müsste man sich ernsthaft die Grundsatzfrage stellen, ob ein Vorgang aus der Napoleonischen Zeit – vor mehr als 200 Jahren – heute noch solch üppige Zahlungen durch allgemeine Steuermittel rechtfertigt.

 

Fragwürdig erscheint es auch, dass sich Bayerns Bistümer in der gegenwärtigen Situation die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in kirchlichen Einrichtungen erstatten lassen.6 Dabei würde man doch annehmen, dass eine Kostenbeteiligung der evangelischen und der katholischen Kirchen, der Bistümer und Erzdiözesen nach ihrem Selbstverständnis von Barmherzigkeit angezeigt wäre.

 

Mittlerweile scheint aber zumindest bei der Flüchtlingsfrage ein „Umdenken im Kleinen“ stattzufinden: Das kirchliche  Engagement soll nun verstärkt werden. Die katholische Kirche will künftig rund 100 Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlinge investieren, davon etwa ein Drittel für Hilfen in den Herkunftsländern.

 

Dabei wäre auch ein Umdenken bei der Finanzierung des Kirchenpersonals für die Zukunft angebracht.

 

Ihr

Dr. Maximilian Baßlsperger

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15 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 25.02.2023 um 18:51:
Schlimm finde ich dass in kirchlichen Einrichtungen das gesetzliche Arbeitsrecht nicht gilt.
kommentiert am 06.04.2022 um 13:11:
Die Lohnzahlungen an kirchliche Amtsträger widerspricht §611 BGB, Arbeitgeber haben ihre Angestellten selbst zu entlohnen! Vielleicht findet sich ein Anwalt, der dies im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde angeht? Das antiquierte Gesetz ist aus der Zeit vor unserer Republik.
kommentiert am 06.04.2022 um 13:09:
Die Lohnzahlungen an kirchliche Amtsträger widerspricht §611 BGB, Arbeitgeber haben ihre Angestellten selbst zu entlohnen! Vielleicht findet sich ein Anwalt, der dies im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde angeht? Das antiquierte Gesetz ist aus der Zeit vor unserer Republik.
kommentiert am 28.06.2021 um 17:24:
Die christlichen Amtskirchen haben mit den Nazis zusammengearbeitet! Haben zeitweise aktiv an den Euthanasieverbrechen mitgewirkt. Sie haben mit ihren Staatsverträgen den ersten außenpolitischen Erfolg auf dem Gebiet der Außenpolitik für die Nazis geschaffen. Auch unterhielten sie ein Zwangsarbeitslager in Berlin. Damit wurden die Zwangsarbeitslager der Nazis indirekt geadelt, da die Kirchen so etwas auch unterhielten. Zwangsarbeiter wurden natürlich auch in anderen kirchlichen Einrichtungen ausgebeutet - man konnte da ja schließlich nicht abseits stehen. Die Kirchen hätten wegen ihrer Teilnahme an Kriegsverbrechen enteignet werden müssen!!! Die Kirchen sind systemrelevant. Sie halten dass Volk dumm, damit andere richtig reich werden können.
kommentiert am 24.04.2021 um 17:57:
Sehr geehrter Herr Sander. Man sollte vielleicht zwischen solchen Maßnahmen unterscheiden, die Kirchen auch für den Staat wahrnehmen und die zu den originären staatlichen Aufgaben gehören, wie bei Kindergärten, Pflegeheimen etc. und rein kirchlichen Glaubensfragen (Messen etc.). Zum anderen kann man ein Konkordat, also einen Vertrag, nicht von heute auf morgen aufheben - zumal die erforderliche Zustimmung der Kirchen wohl eher unwahrscheinlich ist.
kommentiert am 14.04.2021 um 18:27:
Sie argumentieren stellenweise unsauber. Denn finanzielle Leistungen für Kindergärten, Erstattungen für Pflegeheime und Krankenhäuser stehen auch jedem anderen Betreiber zu, egal ob christlich oder nicht. Ja, ansonsten kann man sich schön hochjazzen. Dabei wird im Beitrag gesagt, daß das Ganze auf Basis des GG und mittels Verträgen genau so geregelt wurde. Bisher hat der Staat aber m.W. keine Versuche unternommen, diesen Zustand ernsthaft zu ändern. Also scheints ihn nicht zu jucken. Und jeder sollte mal ehrlich in sich gehen und ehrlich prüfen, ob er aktiv von sich aus eine deutliche Verschlechterung einer Situation herbeiführen würde, die vertraglich abgesichert ist.
kommentiert am 24.03.2021 um 09:53:
Es wird Zeit eine Debatte zu führen wo Religionen oder Sekten heutzutage hingehören und wär sowas finanziert !
kommentiert am 05.02.2021 um 23:06:
DAS wusste ich bis dato nicht. Unglaublich! Noch ein nachträglicher Grund, warum ich aus dem Glaubensverein ausgetreten bin. Ich spende ja auch nicht an Scientology 👹?..
kommentiert am 18.12.2020 um 17:43:
Leute, ihr müsst nur richtig wählen, dann verschwinden diese Geister aus der Vergangenheit aber der dumme Michel wird sich leider nicht ändern.
kommentiert am 18.06.2020 um 17:00:
Genau so ging es mir auch! Ich habe heuer erst dann die Konsequenzen (Austritt) vollzogen, als sich das Ordinariat geweigert hat, mich bei der Verwendung meiner Kirchensteuer mitreden zu lassen und ich erfahren habe, dass ein Kinderschänder jetzt seinen Ruhestand mit mehreren anderen gemütlich in einem Kloster verbringt - und weiterhin Messen hält!
kommentiert am 17.06.2020 um 16:32:
Zeit meines Arbeitslebens habe ich mich für dieses Thema nicht interessiert und war der Meinung, dass die Kirche der ich angehörte, eine gute Einrichtung sei. Erst Aufklärungschriften Kirchen-und Religionskritischer Leute haben mir die Augen geöffnet. Nicht zuletzt die inzwischen sehr politischen Kirchen mit ihrem rot-grünen Kurs haben mich veranlasst, vor einigen Jahren diese Organisation zu verlassen. Das einzige was ich bereue ist, diesen Schritt viel zu spät getan zu haben.
kommentiert am 15.05.2020 um 19:58:
Es ist nicht zu glauben, da machen sich manche Parteien Gedanken, um die Grundrente. Sehr christlich!
kommentiert am 17.01.2017 um 14:42:
Sie schreiben mir aus der Seele, Dr. Baßlsperger! Diese alten Zöpfe gehören schnellstens abgeschnitten!! Die Kirche soll sich ihre hohen Würdenträger gefälligst selber leisten! Ich denke, die Gelder sind in Bildungsstätten etc. sinnvoller investiert.
kommentiert am 16.01.2017 um 12:59:
Jedes Jahr eine halbe Milliarde aus unseren Steuermitteln! Die Kirchen haben genügend finanzielle Mittel, um ihre Kardinäle selbst zu entlohnen. Pfui Herr Kardinal Marx etc.
kommentiert am 16.01.2017 um 11:42:
Lieber Herr Dr. Baßlsperger, ein Kommentar, der mir aus der Seele spricht zu einem Thema, das viel zu wenig bekannt ist und zu dem sich viel zu wenige trauen sich zu äußern. Vielen Dank dafür!
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