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Wahl in Bayern: Was erwartet jetzt die bayerischen Beamten?

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Die Wahl in Bayern ist vorbei und es stellt sich die Frage, wie es nach dem Verlust der CSU-Alleinherrschaft in Bayern weitergehen wird. Und diese Frage stellt sich natürlich auch für die bayerischen Beamten.

Liebe Leserin, lieber Leser,

gegen Ende des Wahlkampfes im Bundesland Bayern wurde der öffentliche Dienst aus wahlkampftaktischen Gründen wieder einmal „instrumentalisiert“. So warfen Mitglieder der CSU-Fraktion den „Freien Wählern“ (die bekanntlich gemeinsamen mit den „Grünen“ und der „AfD“ als Sieger aus der „Schlacht“ hervorgegangen sind) vor, dass sie den öffentlichen Dienst aus machtpolitischen Zwecken zum Wahlkampfthema gemacht hätten.1 Dabei soll die Behauptung der jetzt vermutlich zweiten Regierungspartei, es stünden einschneidende Einsparungen bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch die bisherige Regierungspartei in Aussicht, eine reine Falschmeldung gewesen sein.

Der öffentliche Dienst in Bayern war schon bisher der Garant für eine gut funktionierende Verwaltung und daran wird sich auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslandes nichts ändern. Wenn man nämlich das Wahlprogramm der potentiellen Koalitionspartei der „Freien Wähler“ liest, so findet man darin folgenden Satz: „Wir FREIEN WÄHLER bekennen uns ausdrücklich zum Berufsbeamtentum“ und weiter: „Voraussetzung dafür aber ist eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Sachmitteln und mit gut ausgebildetem, motiviertem Personal. Deshalb muss der öffentliche Dienst attraktiv bleiben.“2

Wie sähe es nun aber bei einer ebenfalls möglichen Beteiligung der „Grünen“ an einer Regierungsbildung aus? Vielen Staatsbediensteten sind dabei noch die Forderungen dieser Partei in Erinnerung, die Endgrundgehälter abzusenken und die Pensionsberechnung grundlegend zu ändern. Diese Ziele waren in einem Eckpunktepapier zur Reform des öffentlichen Dienstes enthalten. Damals wollten die Grünen das Beamtentum in Deutschland zwar nicht gänzlich abschaffen, jedoch eine „konsequente Entbeamtung“ betreiben.3

Die entsprechenden Aussagen liegen zwar länger zurück, sie sind aber immer noch – irgendwie – präsent. In jüngster Zeit wurde von der Bundestagsspitzenkandidatin der Grünen gefordert, Schritt für Schritt alle Bürgerinnen und Bürger in die Rentenversicherung einzubeziehen – „auch Abgeordnete, Selbständige und Beamte“.4 Und auch Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD erwägt, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. „Ob und wenn ja wie weitere Berufsgruppen in die Rentenversicherung einbezogen werden sollten, werde eines der Themen eines neuen „Zukunftsdialogs“ sein“, sagte Heil.5

Dieser Vorschlag einer Gleichschaltung der Altersversorgungssysteme wurde in Österreich bereits vor Jahren umgesetzt, er wäre in Deutschland aber zum einen wegen eines Verstoßes gegen das Alimentationsprinzip verfassungswidrig: Hoheitliche Aufgaben sind nun einmal nach Art. 33 Abs. 4 GG grundsätzlich Beamten zu übertragen;6 für deren Altersversorgung sind außerdem – mit Ausnahme der Bundesbeamten – nach § 74 Abs. 1 Nr. 27 GG ausschließlich die Länder zuständig.

Zum anderen ist dieser Vorschlag wohl kaum finanzierbar – zumindest was die bereits ernannten Beamten betrifft, da diese in ihrer Gesamtheit nachversichert werden müssten, wobei diese Nachversicherung sowohl den Arbeitgeber-, als auch den Arbeitnehmeranteil betreffen würde.

Egal wie eine Koalitionsregierung in Bayern künftig aussehen wird, man wird sich auf der politischen Landesebene hoffentlich bewusst sein, dass Bayern ein Bundesland mit einem ständig wachsenden Wirtschafts- und Steueraufkommen, mit einem größtmöglichen Maß an persönlicher Sicherheit für den einzelnen und einem überdurchschnittlichen Prokopfeinkommen ist.

Und schuld daran sind nicht etwa „die Schweizer“ (wie es in einer sehr bekannten Werbung für ein Bonbonprodukt heißt). Schuld daran ist ein seit Jahren bestens bewährtes und bürgernahes Berufsbeamtentum, das wegen der dafür erforderlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit mit entsprechenden Besoldungs- und Versorgungsleistungen auszustatten ist.

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger


1 Siehe Pressemitteilung vom 29.9.2018, 14.00 Uhr.

6 Dazu Weiß/Niedermaier/Summer, § 1 BeamtStG, Rn. 25 ff.


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