Das Infektionsgeschehen unter Kontrolle halten – worauf Gastbetriebe jetzt achten müssen
Frank Zscheile
1. Öffnungszeiten
Es gilt eine Begrenzung der Öffnungszeiten zunächst bis 22.00 Uhr im Innenbereich.
Die Außengastronomie darf bis 20:00 Uhr öffnen.
Ab dem 2.6.20 darf auch Außengastronomie bis 22:00 Uhr öffnen 2.
2. Lebensmittelhygienische Maßnahmen
Vor Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs sind verschiedene lebensmittelhygienische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören:
- Prüfung der Trinkwasserversorgung (siehe Merkblatt des LGL).
- Prüfung der Getränkeschankanlagen. Diese müssen aufgrund der langen Standzeigen kontrolliert und entsprechend gereinigt werden. Umfassende Informationen unter https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/sicher-und-gesund/wissen-kompakt-getraenkeschankanlagen
- Überprüfen Sie die vorhandenen Vorräte in Kühl-, Tiefkühl- und Trockenlager und sortieren Sie ggf. aus!
- Kontrollieren Sie auf evtl. Schädlingsbefall und leiten Sie wenn erforderlich eine adäquate Schädlingsbekämpfung ein!
3. Sanitäre Einrichtungen vorbereiten
- Haben Sie für Gäste und Beschäftigte in Ihren sanitären Einrichtungen ausreichend Waschgelegenheiten, Seifenspender, Einmalhandtücher und ggf. Händedesinfektionsmittel bereitgestellt?
- Haben Sie Ihre Angestellten zum richtigen Händewaschen geschult?
Es gibt eine ganze Reihe solcher vorgeschriebener technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt. Einen Überblick darüber stellt die Berufsgenossenschaft BGN bereit.
4. Personal schulen
Jeder Arbeitgeber ist verantwortlich für die Schulung seiner Beschäftigten zu Infektionsgeschehen und Hygieneverhalten. Worauf hierbei zu achten ist, findet sich im
- FAQ-Katalog zum Coronavirus der BGN.
- In einem Merkblatt hat die Genossenschaft außerdem zusammengefasst, welche innerbetrieblichen Maßnahmen getroffen werden können.
- Weitere Informationen stellt die Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung bereit.
5. Kommunikation gegenüber den Gästen
Informieren Sie Ihre Gäste eingehend über die Notwendigkeit der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen Personen
- in allen Räumen einschließlich der sanitären Einrichtungen, sowie
- beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und
- auf Fluren, Gängen, Treppen und
- im Außenbereich.
Die Gäste haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, dürfen sie am Tisch jedoch abnehmen.
6. Personen notfalls ausschließen
Machen Sie gegenüber Gästen, die die Vorschriften nicht einhalten, konsequent vom Hausrecht Gebrauch. Vom Besuch der Gaststätten ausgeschlossen sind
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen sowie
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und
- respiratorischen Symptomen jeder Schwere.
7. Aushang herunterladen
Die Gäste sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren (z. B. durch Aushang, ein Muster kann unter https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/BHG_Coronaposter.pdf heruntergeladen werden.
8. Haptischen Kontakt beschränken
- Der haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Servietten…) muss auf das Notwendige beschränkt oder
- so gestaltet werden, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt.
- Selbstbedienung darf nur mit verpackten Produkten stattfinden.
- Buffets sind nicht in offener Form, sondern nur als Bedienbuffets unter Einhaltung der örtlichen Hygienegegebenheiten aus der Gefährdungsbeurteilung möglich.
9. Gäste nachverfolgen über Dokumentation
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Name, sicherer Erreichbarkeit einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen (Neu! im Erstentwurf war noch eine Gästeliste erforderlich.)
10. Regelmäßig lüften
Achten Sie auf regelmäßigen Luftaustausch und nutzen Sie dabei alle gegebenen Möglichkeiten. Die Lüftungsfrequenz ist individuell abhängig von der Raumgröße und Nutzung.
1 Quelle der Checkliste: Hygienekonzept Gastronomie der Bayerischen Staatsregierung
2 Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung v. 26.5.2020

