Wie bereits berichtet wurde soll das MVG-EKD vom 12. Novemver 2013 überarbeitet werden.
Im Dezember 2017 hatte der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des MVG-EKD eingeleitet.
Die Diskussionen über den Entwurf des Ersten Änderungsgesetzes zum MVG-EKD gehen nun in die Endphase. Die Interessenvertretungen der Mitarbeiterschaft fordern insbesondere die Streichung der „ACK-Klausel“ in § 10 Absatz 1 Buchst. b (Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche als Voraussetzung für das passive Wahlrecht) sowie die Verbindlichkeit von Einigungsstellen nach § 36a, die bislang durch Dienstvereinbarungen eingerichtet werden können und somit lediglich auf freiwilliger Basis. Dem Kirchenparlament – der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland – soll der Entwurf zu ihrer Tagung vom 11. bis 14. November dieses Jahres vorgelegt werden.
Quelle: Kirchenamt der EKD, Information vom August 2018
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.
Kontaktformular