AVR der Diakonie Deutschland - Kirchengerichtsverfahren gegen Beschluss des Schlichtungsausschusses
Gegen den Beschluss des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland vom 3.4.2017 (der u.a. die Tabellenwerte in den Anlagen 2, 5, 8a, 9 und 10a erhöht hat) wurde das Kirchengericht angerufen. Der Antrag hat keine aufschiebende Wirkung, der Beschluss des Schlichtungsausschusses gilt also bis zu einer anderslautenden rechtskräftigen Entscheidung des Kirchengerichts weiter.
Über den Ausgang des Verfahrens werden wir informieren.
Quelle: Informationsschreiben der ARK der Diakonie Deutschland vom 30.5.2017
Neuigkeiten vom 29.11.2017:
Am 23. November hat das Kirchengericht über den Antrag der Dienstnehmerseite in der ARK.DD gegen den Beschluss des Schlichtungsausschusses beraten. Anschließend wurde vom Kirchengericht mündlich verkündet, dass festgestellt werde, der Beschluss des Schlichtungsausschusses sei wegen eines formalen Verstoßes unter Verletzung der Ordnung für die ARK.DD ergangen.
Das Urteil des Kirchengerichts ist nicht rechtskräftig. Auch liegt es noch nicht schriftlich vor. Die unterlegene Seite hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.
Es wird empfohlen, die Gehaltserhöhung (2,7 % seit 1. Juli 2017) weiterhin unter Vorbehalt auszuzahlen.
Quelle: Informationsschreiben der ARK der Diakonie Deutschland vom 29.11.2017
Neuigkeiten vom 26.2.2018:
In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 21.2.2018 wurden Entgelterhöhungen für die diakonischen Beschäftigten beschlossen.
Damit wird das kirchengerichtliche Verfahren, das gegen die Beschlüsse des Schlichtungsausschusses vom 3.4.2017 eingeleitet wurde, hinfällig.
Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland vom 21.2.2018
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